Schweiz: Polizei verhaftet mutmaßlichen Bandenboss

Die Polizei Zürich hat kürzlich den mutmaßlichen Boss einer türkisch-schweizerischen kriminellen Glücksspielbande und einige seiner Komplizen verhaftet. Das geht aus Informationen von „SRF Investigativ“ und „Reflekt“ hervor. Laut Recherchen soll der in der Türkei geborene „M.Y.“ von Zürich aus ein weitreichendes Netzwerk über mehrere Kantone geleitet haben – mit IT-Spezialisten, Geldeintreibern und dutzenden, zumeist türkischen Lokalen, in denen Leute viel Geld verspielten. Kern dieses Geschäfts waren laut SRF illegale Glücksspielseiten wie siskowin.com, solobet.com oder sportwin.com, die von den Schweizer Behörden zwar gesperrt wurden, jedoch immer wieder unter leicht abgeänderter Adresse auftauchten. Mehrere Millionen Franken pro Monat soll der Boss laut einem Insider zeitweise umgesetzt haben.

Roman Neßhold, Präsident des Instituts für Glücksspiel und Abhängigkeit (IGA), begrüßt den Zugriff der Schweizer Polizei. Sein Haus habe der Polizei Informationen bereitgestellt, die einen Beitrag dazu geleistet hätten, die mutmaßlichen Täter zu verhaften. „Auch das ist Aufgabe des Spielerschutzes“, betont Neßhold. Bereits 2016 hatte das IGA vor den Seiten siskowin.com und solobet.com in einer Pressemitteilung gewarnt. Dem IGA hätten damals unzählige Beschwerden von Spielern vorgelegen, die im Internet bei siskowin.com um Geld spielen wollten. Die Spieler hätten sich über verschwundene Einzahlungen und nie erhaltene Auszahlungen beklagt. Auf E-Mails sei bei siskowin.com nicht geantwortet worden. Eine Telefonnummer sei unauffindbar gewesen. Da unter anderem die Kontaktdaten des IGA auf unzulässige Weise angegeben worden waren, hätten sich dort die Beschwerden per Mail und Telefon gehäuft.

Das IGA ist nach eigenen Angaben „eine gemeinnützige Spielerschutz-Einrichtung mit ganzheitlicher Ausrichtung“. Das Institut habe „den klaren gesellschaftlichen Auftrag, durch Beratung, Forschung und Fortbildung Menschen und Organisationen zu verantwortungsvollem Glücksspiel zu befähigen“. Das IGA bezeichnet sich als „Marktführer bei den Schulungen im Rahmen der gesetzlich geforderten Sachkundenachweise“.

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