Bremen: Termine für die Sachkundeprüfung

Bremer Spielhallenbetreiber und -Leiter müssen bis zum 30. Juni 2024 laut (§ 4b BremSpielhG) eine Sachkundeprüfung ablegen. Die Prüfung erstreckt sich insgesamt über zwei Tage und umfasst 11 Zeitstunden. Der Nordwestdeutsche Automatenverband (NAV) informiert dahingehend in einem Schreiben über die einzelnen Module, Termine und Anmeldeformalitäten.

Die Sachkundeprüfung im Detail

Die Prüfung erfolgt in Form einer schriftlichen Leistungskontrolle in einem Multiple-Choice-Verfahren am zweiten Schulungstag. Insgesamt umfasst der Lehrinhalt vier Module, die wie folgt aufgeteilt sind:

1. Rechtliche Rahmenbedingungen (drei Zeitstunden)
2. Basiswissen über Sucht (drei Zeitstunden)
3. Handlungskompetenzen (vier Zeitstunden)
4. Angebote der Suchtberatung (eine Zeitstunde)

Damit alle Spielhallenbetreiber oder mit der Leitung einer Spielhalle beauftragten Personen in Bremen rechtzeitig innerhalb dieser Frist eine Schulung absolvieren sowie eine Sachkundeprüfung ablegen können, sind im Mai und Juni jeweils ein Schulungs- und Prüfungsdurchgang geplant. Der Termin im Mai findet am Dienstag, 28. Mai 2024 und Mittwoch, 29. Mai 2024. statt. Im Juni ist der zweite Durchgang für den Donnerstag, 06. Juni 2024 und Freitag, 07. Juni 2024, geplant.

Wie der NAV in seiner Mitteilung schreibt, können die Anmeldeunterlagen ab sofort telefonisch in der Kanzlei Heinze Lange v. Senden (Ansprechpartnerin: Frau Schmidt) unter 0511 / 80740830 angefordert werden. Hinweis: Die Teilnehmerzahl in beiden Durchgängen ist begrenzt.

NAV-Stammtisch in Bremen

Alle Fragen im Zusammenhang mit der Sachkundeprüfung werden auch noch einmal beim NAV-Mitgliederstammtisch beantwortet. Dieser findet am 23. Mai 2024 im Paulaner´s am Wehrschloss in Bremen statt. Anmeldungen werden unter info@nordwestdeutscher-automatenverband.de entgegengenommen.

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