Bremen: Neue Schulungsbedingungen für Servicepersonal

Wie der Nordwestdeutsche Automatenverband in einem Schreiben verkündet, müssen gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Bremischen Spielhallengesetzes Unternehmer das Spielhallen-Personal alle zwei Jahre fachkundig schulen lassen. Die Bremer Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation, Kristina Vogt (Die Linke), habe eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen, die das Nähere zu den Inhalten und den Rahmenbedingungen der Schulungen für das Servicepersonal regelt. Gemäß dieses Schriftstücks dürfen Schulungen nur von anerkannten Anbietern durchgeführt werden. Die Firma Merlato ist seit dieser Woche der erste Anbieter, der die Anerkennung durch die Senatorin erhalten hat.

Merlato ist erster anerkannter Schulungsanbieter

Merlato hat in einem Newsletter die wichtigsten Regelungen aufgeführt: Personalschulungen entsprechend § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BremSpielhG, wenn sie durch anerkannte Schulungsanbieter durchgeführt werden. Die Fortbildung muss in Präsenz erfolgen und neun Zeitstunden umfassen. Abgeschlossen wird die Schulung mit einem Test.

Die Schulung gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 ist Zertifizierungsvoraussetzung. Die nächsten Schulungstermine vom anerkannten Anbieter finden noch vor dem Fristablauf für Zertifizierung (30. Juni 2024)  am 13. und 18. Juni 2024 statt. Weitere Informationen zu den Schulungen finden Sie auf der Internetseite von Merlato.

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