Branchenjurist Marcus Röll mehrfach geehrt

Marcus Röll, Anwalt der Kanzlei Benesch, kann sich über gleich mehrere Auszeichnungen freuen. Röll ist unter anderem für den Fachverband Gastronomie-Aufstellunternehmer (FGA) als Berater tätig. Laut Mitteilung des FGA hat ihn das Handelsblatt in die Liste „Deutschlands beste Anwälte“ aufgenommen. Besonders hervorgehoben wurde seine Expertise im Bereich Konfliktführung. Darüber hinaus führt auch der Verlag Best Lawyers Marcus Röll im Ranking „Best Lawyers in Germany 2025“. Mit der Auszeichnung wurde er besonders im Bereich Litigation (Prozessführung) gewürdigt.

„Stolz, ihn zu haben“

Vor diesem Hintergrund würdigt Sabine Dittmers-Meyer, Präsidentin des FGA, Rölls Leistung: „Diese Auszeichnungen sind ein Zeugnis für Herrn Rölls herausragende Leistungen und Fachkenntnisse in der Rechtsbranche. Sie bestätigen seine profunde Expertise und spiegeln seine Hingabe wieder. Wir sind stolz, ihn in unseren Reihen zu haben.“

Die Auszeichnungen basieren auf dem Auswahlverfahren des US-Verlags Best Lawyers, das die besten Anwälte und Wirtschaftskanzleien Deutschlands für das Jahr 2024 ermittelt. Die aktuelle Edition im Handelsblatt stützt sich auf die 16. Ausgabe des Best Lawyers in Germany-Ratings. In diesem Verfahren werden Wirtschaftsanwälte befragt, welche Kollegen sie aufgrund ihrer Erfahrung besonders empfehlen können.

Experte in Glücksspiel- und Gaststättenrecht

games & business sprach mit RA Röll zuletzt unter anderem über den überdimensionalen Anstieg der Delikte beim unerlaubten Glücksspiel, den die Polizeiliche Kriminalstatistik 2023 ausweist. „Die Überspannung der (verwaltungsrechtlichen) Regulierung führt zu mehr – anstatt weniger – Kriminalität. Das Kanalisierungsziel wird ad absurdum geführt“, so Röll. Und er benennt als Beschleuniger für die überproportionale Zunahme des illegalen Spiels mehrere Gründe. Dazu gehören etwa der 1. Glücksspieländerungsstaatsvertrag, der am 1. Juli 2017 in mehreren Bundesländern zum Aus für viele zuvor legal betriebene Spielhallen führte. Oder auch das Abschmelzen der Geräteanzahl in der Gastronomie 2018 durch die 6. Änderungsverordnung der Spielverordnung. Auch der Trend, der bei der Schließung der legalen Betriebe während der Pandemie in Gang gesetzt wurde und eine Verselbstständigung zeige, spielt ihm zufolge eine Rolle. Ebenso wie die immer schärfere Regulierung in einigen Ländern seit Inkrafttreten des GlüStV 2021.

Bild: Der FGA-Vorstand gratuliert seinem Verbandsberater Marcus Röll (Mitte) zu dessen Auszeichnungen – (v. l.) Frank Sengpiel, Oliver Ickenroth, Sabine Dittmers-Meyer, Michael Stang, Andy Meindl und Jörg Schintze. © FGA