16.09.2024
Rauchverbots-Urteil im Saarland: Übergangsregelung beschlossen
Wie games & business bereits Anfang September berichtete, bekam laut Saarbrücker Zeitung eine Klägerin in einem Eilverfahren gegen das Rauchverbot im Saarland vom Oberverwaltungsgericht Recht. Das Gesetz sei rechtswidrig, da für staatliche Spielbanken das Rauchverbot nicht gilt. Bis zum rechtskräftigen Beschluss wurde nun auf Anregung des Automaten-Verband-Saar (AVS) eine Übergangsregelung getroffen.
Urteil noch nicht endgültig
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis hat das im Dezember 2023 eingeführte absolute Rauchverbot für private Spielhallen vorläufig außer Kraft gesetzt. Die Gesetzesverschärfung wurde durch die SPD-Mehrheit im Landtag beschlossen. Das Gericht stellte eine ungleiche Behandlung im Vergleich zu staatlichen Spielbanken fest.
Während das Rauchen in staatlichen Spielbanken weiterhin in abgetrennten Bereichen erlaubt ist, war es in privaten Spielhallen vollständig verboten. Das Gericht entschied, dass dieses Verbot die Berufsausübungsfreiheit der Klägerin verletzt, ohne dass ein ausreichender Grund für diese Ungleichbehandlung vorliegt. Der Beschluss gilt bis zur endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren.
Übergangsregelung beschlossen
Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie hat nun auf Anregung des AVS eine Übergangsregelung getroffen, informiert der Verband. Demnach besteht ab sofort wieder die Möglichkeit, in Spielhallen im Saarland in abgetrennten Raucherbereichen, in denen keine Spielmöglichkeit angeboten wird, zu rauchen. Der Verband empfiehlt solche abgetrennte Raucherbereiche einzurichten, in denen keine Geldspielgeräte aufgestellt werden dürfen. Der AVS will mit dem Ministerium klären, ob die frühere Regelung, wonach maximal 2 Geldspielgeräte in den abgetrennten Raucherbereichen aufgestellt werden durften, wieder vorläufig erlaubt werden könnte.
Gesetzliche Änderungen in Erwägung
Die Frage, ob das absolute Rauchverbot verfassungswidrig ist, müsse im Rahmen des Hauptsacheverfahrens verfassungsrechtlich geklärt werden. Die SPD-Fraktion, die im Landtag die absolute Mehrheit hat, erwägt laut Saarbrücker Zeitung bereits gesetzliche Änderungen.