02.10.2024
Evaluierungsbericht Spielverordnung wird „zeitnah finalisiert“
Der Evaluierungsbericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zur Spielverordnung sollte eigentlich Ende 2023 vorgelegt werden. Das ist bislang nicht passiert. Diesen Zeitpunkt nannte das BMWK Anfang April 2023. Zuvor hatte Gitta Connemann (Foto) diesbezüglich eine entsprechende schriftliche Frage an die Bundesregierung gestellt. Connemann ist Mitglied des Bundestags (CDU/CSU) und Bundesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion.
Die Unionspolitikerin fasste jetzt in einer weiteren schriftlichen Frage an die Bundesregierung nach. Sie wollte wissen, warum sich die Erarbeitung des Evaluierungsberichts verzögere. Staatssekretär Sven Giegold (Bündnis 90/Grüne) verweist in seiner Antwort vom 24. September 2024 auf die vorbereitende wissenschaftliche Studie der Technischen Universität Dresden. Diese hätte nicht, wie geplant, im April 2023 vorgelegen, sondern erst im Juni 2023. Das wiederum habe das BMWK am 5. April 2023, als es Connemanns Frage mit „voraussichtlich Ende 2023“ beantwortete, nicht wissen können. Giegold zufolge soll der Evaluierungsbericht jetzt „zeitnah finalisiert und vorgelegt werden“. Schriftliche Fragen an die Bundesregierung und Antworten werden vom Bundestag dokumentiert. Hier geht es zur Frage von Connemann aus dem April 2023 (Fragenummer 10). Und hier zur Nachfrage im September 2024 (Fragenummer 7).
In der Studie zur Evaluierung der Spielverordnung der TU Dresden, auf die sich das BMWK bezieht, hat Prof. Dr. Gerhard Bühringer (TU Dresden) auf sehr breiter Basis die Umsetzung und Wirkung der Spielverordnung untersucht. In den Schlussfolgerungen heißt es etwa, dass die Notwendigkeit einer evidenzbasierten Überprüfung zahlreicher Regelungen bestehe. Oder auch, dass Regelungsinstrumente nicht auf dem neuesten Stand der Wissenschaft basierten. Weiter ist angemerkt, dass Verbesserungen zur Reduzierung illegaler Spielangebote notwendig seien. Die Studie ist hier abrufbar. games & business hat in seiner August-Ausgabe 2023 unter dem Titel „Erster Aufschlag für Evaluierung“ ausführlich berichtet.