07.10.2024
BaWü: Ergänzungen zum Aufstellvertrag und Dienstanweisung
In Baden-Württemberg gibt aktuell zwei Problematiken im Bereich der Gastronomieaufstellung, auf die der Automaten-Verband Baden-Württemberg (AVBW) aufmerksam machen möchte. In einem Mitgliederschreiben stellt der Verband zugleich entsprechende Musterdokumente zur Verfügung.
Detaillierte Ergänzungen notwendig
Einzelne Behörden in Baden-Württemberg würden laut AVBW die Auffassung vertreten, dass neben dem Gastwirt auch der jeweilige Automatenaufsteller für die Einhaltung des Spieler- und Jugendschutzes verantwortlich ist. „Eine Auffassung, die in der Praxis aufgrund der fehlenden ständigen Anwesenheit des Aufstellers sowie des fehlenden Direktionsrechts gegenüber dem Gaststättenpersonal nicht umsetzbar ist“, schreibt Rechtsanwalt und Verbands-Justiziar Tim Hilbert. Laut Mitteilung hat das Oberlandesgericht Stuttgart jedoch darauf hingewiesen, dass im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung der Automatenaufsteller seine Verpflichtungen dem jeweiligen Gastwirt übertragen kann. Dies umfasse neben der Übertragung auch eine regelmäßige Kontrolle des Gastwirtes.
Hierfür sei eine detaillierte Ergänzung des bestehenden Aufstellvertrages als auch eine regelmäßige Überprüfung notwendig. Die Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben kann z.B. durch den jeweiligen Techniker im Rahmen der Kassierungen und Servicearbeiten erfolgen. „Auch wenn Sie bisher von dieser Problematik nicht betroffen sind – da es keine Verletzungen im Bereich der Einhaltung des Spieler- und Jugendschutzes gab – empfehle ich Ihnen dringend, die beigefügte Verpflichtung für jeden Ihrer Standorte zu nutzen und die bestehenden Aufstellverträge entsprechend zu ergänzen“, schreibt Verbands-Justiziar. Daneben sollte laut RA Hilbert mit der beigefügten Dienstanweisung ein Mitarbeiter (Techniker) mit der regelmäßigen Überprüfung der Gaststätten betraut werden.