GGL: Rechtlich erfolgreich gegen Schweizer Zahlungsdienstleister

In einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht (VG) Halle meldet die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) einen Erfolg bezogen auf Paymentblocking. Demnach hat das Gericht die Entscheidung der GGL bestätigt, die einem in der Schweiz ansässigen Zahlungsdienstleister untersagt, nicht nur an konkret bekannten, sondern auch an sämtlichen unerlaubten Glücksspielangeboten mitzuwirken.

Dieser Beschluss sei deshalb bemerkenswert, so die GGL, da üblicherweise eine vorherige Bekanntgabe konkreter Glücksspielangebote erforderlich ist. Angesichts der weitverbreiteten Mitwirkung des betroffenen Zahlungsdienstleisters bei unerlaubtem Glücksspiel war es laut Mitteilung der GGL jedoch notwendig, die Untersagungsverfügung auf einen breiteren Rahmen auszuweiten. Dies ermögliche es der Behörde, schnell und effektiv auf bislang unbekannte Mitwirkungen zu reagieren.

Ländergrenzen kein Hindernis für Durchsetzung des Einsatzes von Paymentblocking

„Dieser weitere Erfolg beim Einsatz von Paymentblocking zeigt, dass Ländergrenzen kein Hindernis für die Durchsetzung des Glücksspielrechts darstellen“, sagte Vorstand Ronald Benter zur Entscheidung des VG Halle vom 2. Oktober 2024. Man toleriere unkooperatives Verhalten von Zahlungsdienstleistern nicht. „Unternehmen, die sich nicht an die geltenden Gesetze halten, müssen mit Konsequenzen rechnen.“ Die GGL verbindet ihre Mitteilung mit einem Appell an alle Zahlungsdienstleister, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten und mit der GGL zusammenzuarbeiten. Und sieht in der Entscheidung des VG Halle ein weiteres Zeichen, dass sie auch international gegen unerlaubte Aktivitäten erfolgreich ist.

Bild: © GGL