
14.04.2025
FAZ berichtet über Spielautomatensteuer in Wiesbaden
„Von der Stadt wirtschaftlich erdrosselt“ – so beschreibt Automatenunternehmer Andreas Braun seine Situation in einem aktuellen Bericht in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Der Beitrag widmet sich der Situation der Branche in Wiesbaden, wo zum Jahresende 2023 die Stadtverordnetenversammlung die Spielapparatesteuer auf 7,5 Prozent erhöhte.
„Wirtschaftlich tragfähiger Betrieb nicht möglich“
Gegen die Erhöhung sind laut dem Bericht zahlreiche Widersprüche bei der hessischen Landeshauptstadt eingegangen. Darüber hinaus hat Andreas Braun beim Kasseler Verwaltungsgerichtshof eine Normenkontrollklage eingereicht. Sie soll feststellen, ob die erhöhte Steuer „erdrosselnd“ wirkt, denn dies dürfen Steuern und Gebühren nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht. Braun rechnet in der FAZ vor, dass 2024 in der Unternehmensbilanz mit rund 160.000 Euro Gewinn aus vier Spielhallen zwar als ordentliches Geschäftsjahr vermerkt sei. Tatsächlich weise die Bilanz auch aufgrund der Spielapparatesteuer aber eine „rote Null“ aus. Nach den ersten zehn Monaten des vergangenen Jahres sei das Minus sogar noch fünfstellig gewesen, ehe der Jahresausklang doch noch vermehrte Umsätze brachte. Hinzu kommt die Konkurrenz durch die Spielbank. „Ein wirtschaftlich tragfähiger Betrieb von Spielhallen in Wiesbaden ist nach alledem nicht mehr möglich“, lautet daher das Fazit in der Klage.
Kämmerer Hendrik Schmehl (SPD) spricht dagegen in der FAZ von einer „Flurbereinigung“ in Folge der Steuererhöhung. Von Erdrosslung könne dagegen keine Rede sein. In ihrer Erwiderung sieht die Stadt Wiesbaden die Einschränkungen der Berufsfreiheit als mit Blick auf das Gemeinwohl und die Volksgesundheit gerechtfertigt an. Die Höhe der Steuer sei daher nicht unverhältnismäßig.
Bildquelle: Aliaksandr – stock.adobe.com