Warnung der GGL: „El Gordo“-Teilnahme aus Deutschland ist nicht erlaubt

Eine Teilnahme aus Deutschland an der spanischen Weihnachtslotterie „El Gordo“ ist illegal. Das teilt die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) mit. Hintergrund ist, dass in der Vorweihnachtszeit, insbesondere im November und Dezember, die Werbung für die Online-Teilnahme an „El Gordo“ deutlich zunimmt. Viele dieser Angebote richten sich laut GGL gezielt an Personen mit Wohnsitz in Deutschland, obwohl die Teilnahme hierzulande nicht erlaubt sei.

Keine deutsche Erlaubnis, nicht auf Whitelist

Die Behörde macht deutlich, dass die beworbenen Online-Angebote keine offiziellen Lotterieprodukte sind, sondern illegale Zweitlotterien. „Sie verfügen über keine deutsche Erlaubnis und sind nicht auf der amtlichen Whitelist gelistet.“ Anstelle einer Teilnahme an der offiziellen Lotterie werde bei Online-Angeboten aus Deutschland lediglich auf deren Ausgang gegenüber einem privaten Drittanbieter gewettet, erklärt die GGL. Ein Vertragsverhältnis mit dem spanischen staatlichen Lotterieveranstalter komme dabei nicht zustande. Nach den Regelungen des deutschen Glücksspielstaatsvertrages 2021 (GlüStV 2021) sind derartige „Zweitlotterien“ nicht erlaubnisfähig und somit illegal.

Konsequenzen bei Teilnahme

Für Verbraucherinnen und Verbraucher könne eine Teilnahme mit erheblichen Risiken verbunden sein. Neben möglichen rechtlichen Konsequenzen einer Teilnahme drohen demnach auch finanzielle und datenschutzrechtliche Risiken, etwa ausbleibende Gewinnauszahlungen oder der Missbrauch persönlicher Daten. Die GGL rät dringend davon ab, auf Online-Angebote zu reagieren, die eine Teilnahme an „El Gordo“ versprechen. Man gehe konsequent gegen illegale Glücksspielangebote und Werbung dafür vor.

Um eine faktenbasierte und korrekte Berichterstattung zu unterstützen, hat die GGL ein ausführliches FAQ zur rechtlichen Lage veröffentlicht. Dort werden die wichtigsten Fragen rund um „El Gordo“, die Funktionsweise der Lotterie und die Folgen einer Teilnahme aus Deutschland beantwortet.

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