Befristungsende für niedersächsische Doppelspielhallen besiegelt

Am 31. Dezember erreichen die in Niedersachsen für Doppelspielhallen erteilten Erlaubnisse ihr Befristungsende. Trotz eines Gesetzentwurfs der CDU und einer Öffentlichkeitskampagne inklusive Petition seitens der Branche wird die Frist nicht verlängert. Rund 250 Verbundspielhallen sind betroffen. „Die Niedersächsische Landesregierung vertritt die Rechtsauffassung, der Glücksspielstaatsvertrag 2021 erlaube die ‚Verlängerung einer Verlängerung‘ nicht, so dass eine Änderung des Landesgesetzes aus Rechtsgründen nicht möglich sei“, informiert Prof. Dr. Florian Heinze, Justiziar des Niedersächsischen und des Nordwestdeutschen Automatenverbands.

„Ein schwerer Fehler“

Die CDU hatte beantragt, die Frist bis Dezember 2030 zu verlängern. Damit sollten Arbeitsplätze gesichert und der Spielerschutz gewährleistet werden, sagte der CDU-Landtagsabgeordnete Uwe Dorendorf. Die Entscheidung der Regierung, die Übergangsfrist nicht zu verlängern, kritisiert Dorendorf scharf. „Rot-Grün lässt Beschäftigte und Betriebe kurz vor Weihnachten im Stich.“ Die Regierung sei damit unmittelbar verantwortlich für weniger Spielerschutz und den Verlust von Arbeitsplätzen in Niedersachsen. Der Abgeordnete warnt außerdem vor den negativen Folgen für den Spielerschutz. „Gespielt wird immer, die entscheidende Frage ist doch, ob unter strengen gesetzlichen Vorgaben mit hohem Spielerschutz oder im illegalen, unkontrollierten Raum.“

Der Rückzug des legalen Marktes stärke den Schwarzmarkt, dessen bekannte Fälle in Niedersachsen zwischen 2015 und 2023 um rund 2.000 Prozent gestiegen seien. Diese Entscheidung sei ein schwerer Fehler für Beschäftigte, Kommunen und den Kampf gegen illegales Glücksspiel, so Dorendorf. Bis zu 3.000 Arbeitsplätze drohten jetzt wegzufallen. Dem illegalen Spiel leiste die Schließung legaler und staatlich konzessionierter Spielhallen weiter Vorschub, betont auch Verbandsjustiziar Prof. Heinze. Den niedersächsischen Kommunen entgehen demnach jetzt rund 20 Millionen Euro Vergnügungssteuereinnahmen jährlich.

Erlaubnisantrag und Genehmigung

„Bitte stellen Sie (soweit noch nicht erfolgt) dringend und umgehend (!) Ihre Anträge auf Erteilung wenigstens einer Erlaubnis für eine in einem Spielhallenverbund betriebenen Spielhalle und stellen Sie sicher, dass Ihnen wenigstens eine Genehmigung für den Weiterbetrieb ab dem 1. Januar 2026 bis zum Jahresende vorliegt, da anderenfalls der gesamte Standort geschlossen werden müsste“, erinnert Heinze. Außerdem verweist er auf die Möglichkeit eines verwaltungsgerichtlichen Eilverfahrens mit Blick auf einen zunächst vorübergehenden Weiterbetrieb auch der zweiten Spielhalle aus einem Spielhallenverbund über das Befristungsende hinaus. Informationen und Unterstützung für die Durchführung von Erlaubnisverfahren oder bei der Führung von Hauptsacheklagen und Eilverfahren Unterstützung gibt es über den Verbandsjustiziar.

Die Online-Petition der Branche zum Erhalt der Arbeitsplätze haben inzwischen rund 3.250 Menschen unterzeichnet. games & business hat für seine Dezember-Ausgabe mit den Initiatoren gesprochen. Nach dpa-Angaben stellte der niedersächsische Wirtschaftsminister Grant Hendrik Tonne (SPD) in Aussicht, sich weiter mit der Situation der Beschäftigten zu befassen. Man wolle prüfen, wie mehr Beschäftigung in Spielhallen ermöglicht und die Rahmenbedingungen verbessert werden könnten, heißt es. Der SPD-Abgeordnete Oliver Ebken räumte demnach ein, dass es in den vergangenen Jahren keinen strukturierten Dialog mit der Branche und keine Gesamtstrategie gegeben habe. Das solle jetzt nachgeholt werden.

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