20.05.2026
DAkkS bestätigt Akkreditierungsfähigkeit neuer GZQG-Programme
Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) hat der Deutschen Gesellschaft für Zertifizierung und Qualitätssicherung von Glücksspielen (GZQG) bestätigt, dass ihre neu entwickelten Konformitätsbewertungsprogramme akkreditierungsfähig sind. Ziel war und ist es, die gesetzeskonformen Zertifizierungen deutlich anwenderfreundlicher zu gestalten, so die GZQG. Hierzu wurden Bundesländer nach sachlichen Gründen in Gruppen aufgeteilt.
Das gilt in 13 Bundesländern
Demnach ist in 13 Bundesländern ein Zertifizierungsaudit und ein Überwachungsaudit pro Zertifizierungszyklus (2 Jahre) durchzuführen. Das Überwachungsaudit hat hier unangekündigt in Form eines sogenannten Mystery-Audits zu erfolgen. Diese Gruppe besteht aus Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
Das gilt für Hessen, NRW, Thüringen
In Hessen ist laut GZQG bei Nutzung der neuen Programme nur noch jährlich mindestens eine Überprüfung durchzuführen. Diese muss unangekündigt erfolgen und darf nicht als Überprüfung erkennbar sein. Für NRW und Thüringen lassen sich aufgrund rechtlich verbindlicher Vorgaben gegenwärtig keine Änderungen vornehmen. Die GZQG bedauert das. Die neuen Programme seien jedoch so konzipiert sind, dass künftige gesetzliche Anpassungen unmittelbar integriert werden können.
Regulatorische Sicherheit mit Entlastung für Unternehmen kombiniert
Für Prof. Dr. Dr. Franz W. Peren steht fest: „Die GZQG setzt erneut innovative Maßstäbe. Erstmals wird regulatorische Sicherheit mit Entlastung für Unternehmen kombiniert.“ Peren hat den Standard der GZQG maßgeblich mit entwickelt. GZQG-Geschäftsführerin Sabine Dittmers-Meyer erklärt: „Konformitätsbewertungsstellen, wie die InterCert GmbH der MTIC-Gruppe, aber auch weitere Konformitätsbewertungsstellen, können sich nun auf diese neuen Programme akkreditieren lassen.“ Die erzielten Erfolge zeigten, dass Bürokratieabbau und wirksamer Spielerschutz kein Widerspruch sind, so Dittmers-Meyer, die sich ausdrücklich bei der DAkkS und ihren Mitarbeiter/-innen bedankt. Weiter betont sie: „Die GZQG würde es sehr begrüßen, wenn es in allen Bundesländern Vorgaben für die Zertifizierung geben würde.“
Vonseiten des Bayerischen Automaten-Verbands (BAV) heißt es, dass man erhebliche Arbeit und finanzielle Mittel investiert habe, um Zertifizierungen im Jugend- und Spielerschutz im gewerblichen Geldspiel so auszugestalten, dass sie den politischen und gesetzlichen Anforderungen uneingeschränkt entsprechen und zugleich effizient umsetzbar bleiben. „Damit sie von jedem Aufstellunternehmer geleistet werden können“, ist BAV-Präsident Andy Meindl wichtig. Vizepräsident Thomas Kiessling unterstreicht, dass nicht nur die bayerischen Aufstellunternehmer profitieren, sondern auch viele Kolleginnen und Kollegen anderer Bundesländer.
Bild (v. l.): Andy Meindl, Sabine Dittmers-Meyer, Thomas Kiessling © GZQG