18.05.2026
Illegales Glücksspiel: „Höchst gefährliche Lage“
„Wir haben es mit einer höchst gefährlichen Lage zu tun, die unser Gemeinwesen zu untergraben droht.“ Das sagte der Bundesdrogenbeauftragte Hendrik Streeck (CDU) den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND). Streeck warnte im Interview vor massiven Gefahren durch illegales Glücksspiel und forderte ein härteres Vorgehen von Bund und Ländern.
Massives Vollzugsproblem
„Wer mit Sucht und Illegalität Geld verdient, darf sich in Deutschland nicht sicher fühlen“, wird Streeck zitiert. Und weiter: „Wir reden über organisierte Kriminalität, über Geldwäsche und über erhebliche Gewinne auf Kosten suchtkranker Menschen.“ Auch auf ein „massives Vollzugsproblem“ in Deutschland lenkt Streeck demnach die Aufmerksamkeit. Mehr Kontrollen, bessere Zusammenarbeit zwischen Ländern und Bund und eine konsequentere strafrechtliche Verfolgung würden gebraucht, wenn illegales Glücksspiel millionenschwere Gewinne ermögliche. Dafür wiederum bräuchte es eine entsprechende Befähigung der Behörden. Damit diese organisierte Strukturen besser erkennen, Beweise besser sichern und illegale Angebote schneller aus dem Verkehr ziehen. Bezogen auf „Hinterzimmer-Automaten“ und genauso auf illegale Online-Angebote.
Staatliche Klarheit und Härte vonnöten
Streeck weist zudem darauf hin, dass es im Strafrecht eine Lücke gibt, wenn es um illegale Spielautomaten geht, bei denen Gewinne nicht direkt vom Gerät ausgezahlt werden, sondern heimlich durch das Personal. In solchen Fällen sei es schwierig nachzuweisen, dass tatsächlich Glücksspiel vorliegt. Sein Vorschlag hier: Prüfen, ob das bloße Aufstellen solcher manipulierten oder nicht zugelassenen Geräte künftig strenger unter Strafe gestellt werden sollte. Streeck: „Wer illegales Glücksspiel organisiert, nutzt Sucht aus, wäscht Geld und untergräbt den Rechtsstaat. Darauf muss der Staat mit Klarheit und Härte antworten.“ Verschiedene Nachrichtenagenturen wie AFP oder DTS haben die zentralen Aussagen des Interviews mit Streeck, dass bei rnd.de hinter Bezahlschranke veröffentlicht ist, zusammengefasst. Hier etwa der Artikel bei stern.de.
Bild: © David Peters
