BAV: „Jedes zweite Gerät ist illegal“

„Jedes zweite Gerät ist in Deutschland ist mittlerweile illegal, dem Staat entgehen dadurch irrsinnige Steuersummen und uns quetschen sie aus wie eine Zitrone.“ Klare Worte von Andy Meindl, Präsident des Bayerischen Automaten-Verbands (BAV), bei der Jahreshauptversammlung des BAV am 20. Mai in München. Aus diesem Grund sei es sehr wichtig, dass eine neue Spielverordnung das legale Spielangebot wieder stärke, betonte Meindl. Nur wenn das legale Spielangebot attraktiv genug sei, könne es das illegale Spielangebot erfolgreich verdrängen. „Das ist 2006 schon einmal gelungen, man kann es mit guten Geräten wiederholen.“

Mit Politikern sprechen – eine wichtige Aufgabe für alle

„Redet mit Politikern“, rief Meindl die BAV-Mitglieder auf. Es sei wichtig, dass die Unternehmer der Politik zeigten, wofür die Automatenwirtschaft mit ihrem legalen Spielangebot stehe. Wenn Politiker tatsächlich einmal eine Spielhalle besuchten, sei die Reaktion oft positiv. „Mensch, das ist ja ganz anders, als man das gemeint hat“, habe er schon häufiger gehört, so Meindl. Auch BAV-Vizepräsident Thomas Kiessling warb für einen Austausch mit der Politik auf Unternehmer-Ebene. „Nicht aufgeben, immer weitermachen.“ Und er fügte hinzu, dass es nicht genüge, wenn nur die BAV-Vorstandsmitglieder dies täten. „Ohne Ihre Unterstützung können wir das nicht schaffen.“

Gute Nachrichten für Automatenunternehmer über Bayern hinaus

Gute Nachrichten für Automatenunternehmer über Bayern hinaus hatte Sabine Dittmers-Meyer, Geschäftsführerin der Deutschen Gesellschaft für Zertifizierung und Qualitätssicherung von Glücksspielen mbH (GZQG) sowie Präsidentin des Fachverbands Gastronomie-Aufstellunternehmer (FGA), im Gepäck: Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) habe die Akkreditierungsfähigkeit der neuen GZQG-Zertifizierungsprogramme bestätigt, so Dittmers-Meyer. Für die Unternehmer bedeute das in 13 Bundesländern, dass ein Zertifizierungsaudit innerhalb des zweijährigen Zertifizierungszkylus‘ nur noch mit einem Überwachungsaudit einhergehe. Bisher waren vier Überwachungsaudits notwendig gewesen. Es zeige sich, dass „Bürokratieabbau und wirksamer Spielerschutz kein Widerspruch sind“, freute sich Dittmers-Meyer. Der BAV als Gesellschafter der GZQG habe „erhebliche Arbeit und finanzielle Mittel investiert, um Zertifizierungen im Jugend- und Spielerschutz im gewerblichen Geldspiel so auszugestalten, dass sie den politischen und gesetzlichen Anforderungen uneingeschränkt entsprechen und zugleich effizient umsetzbar bleiben – damit sie von jedem Aufstellunternehmer geleistet werden können“, betonte Meindl.

Wo gilt was?

Die 13 Bundesländer, für die ein Zertifizierungsaudit nach den neuen GZQG-Zertifizierungsprogrammen nur noch mit einem Überwachungsaudit verbunden ist, sind Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, erläuterte Dittmers-Meyer. In Hessen sei bei Nutzung der neuen Programme nur noch jährlich mindestens eine Überprüfung durchzuführen – also zwei statt der bisher vier Überwachungsaudits. Für Nordrhein-Westfalen und Thüringen ließen sich aufgrund rechtlich verbindlicher Vorgaben gegenwärtig keine Änderungen vornehmen. Die neuen Programme seien jedoch so konzipiert sind, dass künftige gesetzliche Anpassungen unmittelbar integriert werden könnten.

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Bild: Volles Haus – die BAV-Jahreshauptversammlung in München war gut besucht. © games & business