23.06.2026
Niederlande: Illegale Glücksspielwerbung auf Meta im Visier
Der niederländische Glücksspielverband VNLOK hat Klage gegen den Konzern Meta eingereicht und die Europäische Kommission in Brüssel eingeschaltet. Als Grund wird die „strukturell unzureichende“ Bekämpfung illegaler Glücksspielwerbung auf Facebook und Instagram genannt. Dem Verband zufolge waren im letzten Quartal 2025 rund 95 Prozent der Glücksspielanzeigen auf nicht-lizenzierte Anbieter zurückzuführen, Meta entfernte demnach weniger als 5 Prozent. VNLOK fordert daher eine Untersuchung und mögliche Sanktionen wegen Verstoßes gegen das Digitale-Dienste-Gesetz (Digital Services Act).
Kritik am Vorgehen von Meta
Die Untersuchung, auf die sich VNLOK beruft, beruht auf ca. 70.000 Glücksspielanzeigen auf den Meta-Plattformen. 95 Prozent davon entfielen auf nicht-lizenzierte Anbieter. Dies habe monatlich zu Dutzenden Millionen Impressionen bei niederländischen Verbrauchern geführt. Der Verband bemängelt, dass Meta zwar regelmäßig Beispiele für illegale Werbung anfordere, dann jedoch nicht bereit sei, gemeinsam an strukturellen und nachhaltigen Lösungen zur Bekämpfung des Problems zu arbeiten. Weniger als fünf Prozent dieser Anzeigen seien durch Meta entfernt worden. Einer weiteren Studie zufolge, die VNLOK gemeinsam mit dem Branchenverband KVA im Mai 2026 veröffentlicht hatte, wurden allein in einem Monat dieses Jahres über 75 Millionen Impressionen illegaler Glücksspielwerbung auf Instagram und Facebook generiert. Das verstoße gegen das europäische Gesetz über digitale Dienste.
Auch das staatliche Holland Casino hat Meta demnach bereits wiederholt für die Verbreitung von Werbung illegaler Anbieter kritisiert. Für VNLOK ist es nicht nur Meta, sondern auch andere Akteure wie Google, Banken und Spieleentwickler, die mehr Verantwortung übernehmen und Maßnahmen gegen Werbung und Aktivitäten illegaler Glücksspielanbieter ergreifen müssten. Vor dem Hintergrund, dass die niederländische Regierung derzeit plant, Glücksspielwerbung vollständig zu verbieten, erhält der Vorstoß zusätzliche Brisanz.
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