19.08.2026
Glücksspielrechtliche Erlaubnis für Spielhallen: Fristablauf prüfen
Der Hessische Münzautomaten-Verband (HMV) erinnert Automatenunternehmen daran zu prüfen, wann die Befristung ihrer glücksspielrechtlichen Erlaubnis endet. Hintergrund ist, dass glücksspielrechtliche Erlaubnisse für Spielhallen seit Inkrafttreten des Hessischen Spielhallengesetzes (HSpielhG) am 30. Juni 2012 nur noch befristet und für maximal 15 Jahre erteilt werden. Die ersten glücksspielrechtlichen Erlaubnisse für 15 Jahre, die in Hessen am 1. Juli 2012 erteilt wurden, laufen demnach am 30. Juni 2027 aus.
Neue glücksspielrechtliche Erlaubnis frühzeitig beantragen
Sehr oft sind dem Verband zufolge Erlaubnisse aber auch für einen kürzeren Zeitraum erteilt worden. Da es keine Übergangs- oder Duldungsfristen gebe, rät der HMV dazu, frühzeitig vor Ablauf eine neue glücksspielrechtliche Erlaubnis zu beantragen. „Rechnen Sie mit langen Bearbeitungszeiten der Kommunen und mit Beschaffungszeiten für die benötigten Antragsdokumente.“ Ohne neue Erlaubnis müsse bei Fristablauf geschlossen werden. In Zweifelsfällen könne HMV-Justiziar RA Simon L. Scherer kontaktiert werden.
Bild: © gemeinfrei
