10.04.2026
BA: Erstattungen bei GEMA möglich
Für viele Verträge zum Tarif für Fernsehsendungen, dem FS-Tarif, gelten nach einem Rechtsstreit zwischen der Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV) und der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) günstigere Konditionen. Das teilt der Bundesverband Automatenunternehmen (BA), Gründungsmitglied der BVMV, mit.
Von diesem juristischen Erfolg der BVMV können Nutzer profitieren, die TV-Geräte bis 65 Zoll Bildschirmdiagonale verwenden, informiert BA-Justiziar Stephan Burger. Die BVMV hat ein Merkblatt zum erfolgreichen Rechtsstreit gegen die GEMA hinsichtlich des FS‑Tarifs sowie zu möglichen Erstattungen erstellt, so Burger weiter. Derzeit seien Vertragsanpassungen bzw. Erstattungen bei der GEMA rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 möglich. Entsprechende Anträge könnten über die GEMA-Website bis zum 15. Mai 2026 eingereicht werden.
Der GEMA-Tarif FS regelt die Vergütung für die öffentliche Wiedergabe von Fernsehsendungen (mit Musikanteil) in gewerblichen Bereichen wie Gastronomie, Hotels, Fitnessstudios oder Wartezimmern. Er gilt für Bildschirme unabhängig von der Größe und wird meist als Jahresvertrag abgeschlossen, wobei Kosten je nach Raumgröße und Bildschirmdiagonale variieren.
