BA-Special: Überbrückungshilfen erklärt

Erich Nagl, Steuerberater, und Dietrich Loll, Rechtsanwalt und Steuerberater, von der ETL Adhoga Steuerberatungsgesellschaft gaben im BA-Special: Brennpunkt Überbrückungshilfen einen kompakten Überblick zur Thematik.

Die etwa 70 Teilnehmenden der Infoveranstaltung „Brennpunkt Überbrückungshilfen“ des Bundesverbands Automatenunternehmer (BA) bekamen von Nagl einen Abriss der Hilfen, die Unternehmer seit März 2020 beantragen können: von den anfänglichen Liquiditätshilfen zu den Überbrückungshilfen III plus und IV, die ab Januar gelten soll. Dabei betonte Nagl, dass das Volumen der Hilfen erweitert wurde: „Kleinbeihilfen wurden von 1,8 Mio. auf 2,3 Mio. Euro, Fixkostenhilfe von 10 Mio. auf 12 Mio. Euro erweitert.“

Zu den Überbrückungshilfen III Plus gebe es drei neue Kriterien, die Unternehmer beim Beantragen beachten müssten: 30 Prozent Umsatzrückgang gegenüber dem Vergleichsmonat 2019, die Firmengründung muss bis 31. Oktober 2020 erfolgt sein und das Unternehmen dürfe nicht in Schwierigkeiten gesteckt haben. „Wichtig ist hierbei, dem prüfenden Dritten, also dem Steuerberater, die Gründe für einen Corona bedingten Umsatzausfall schriftlich nachzuweisen und zu dokumentieren“, erklärt Nagl.

Interessant seien besonders die „freiwilligen Schließungen“: Wenn Unternehmen wegen Unwirtschaftlichkeit infolge von Corona-Regeln im Zeitraum vom 1. November bis 31. Dezember 2021 freiwillig schließen, gelte ebenfalls die Überbrückungshilfe III Plus. Voraussetzungen hierfür seien behördliche Anordnungen wie 2G, 2Gplus oder Sperrstunden. Außerdem müssten die Antragsteller die wirtschaftlichen Gründe glaubhaft machen – wenn z.B. die zu erwartenden Umsätze die variablen Kosten nicht decken würden. „Eine umfassende Dokumentation der Ist-Situation ist notwendig. Diese muss bis zum 31.12.2033 aufbewahrt werden“, sagte Nagl.

Nagl und Loll gaben eine unverbindliche Einschätzung zu Digitalisierungskonzepten sowie zu Hygienekonzepten, die für die Antragstellung der Überbrückungshilfe III Plus ebenso notwendig sind.

Im Mitgliederbereich des BA wird der Vortrag von Nagl abrufbar sein.

Foto: Info-Veranstaltung zu Überbrückungshilfen (v.l. oben): BA-Geschäftsführerin Simone Storch, Dietrich Loll und Erich Nagl (beide ETL) sowie BA-Präsident Andy Meindl.