
19.06.2025
Bill 55: Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Malta eingeleitet
Am 18. Juni hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Malta eingeleitet. Es geht um das Gesetz „Bill No. 55“. Das 2023 verabschiedete Gesetz soll die heimische Glücksspielindustrie vor Schadensersatzklagen aus dem Ausland schützen. Legitimiert durch Bill 55 verweigern maltesische Gerichte die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen der Gerichte anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn die Firmen eine maltesische Glücksspiellizenz besitzen und die örtlichen Regularien befolgen.
Verstoß gegen EU-Recht und Untergrabung des Grundsatzes gegenseitigen Vertrauens
Laut EU-Kommission verstößt Malta damit gegen die Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Verordnung (EU) 1215/2012). Begründung: die systematische Ablehnung der Urteile der anderen Gerichte aus Gründen der nationalen öffentlichen Ordnung. Im Weiteren wirft die EU-Kommission Malta vor, ausländische Kläger davon abzuhalten, vor maltesischen Gerichten gegen diese Unternehmen zu klagen.
Dadurch, dass das maltesische Recht den Online-Glücksspielsektor vor grenzüberschreitenden Rechtsstreits schützt, werde außerdem der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens in der Rechtspflege in der Union untergraben. Darüber hinaus verstoße es gegen das Verbot, gerichtliche Entscheidungen aus anderen Mitgliedstaaten in der Sache nachzuprüfen, gehe über Ausnahme aus Gründen der öffentlichen Ordnung hinaus und verzerre die Zuständigkeitsvorschriften der Union, heißt es weiter. Malta hat nun 2 Monate Zeit, um auf die Vorwürfe zu reagieren. Bleibt das EU-Land bei seinem Standpunkt, könnte es zu einer Verurteilung durch den EuGH kommen.
DLTB sieht wichtiges Signal
Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) begrüßt in einer aktuellen Aussendung das Vertragsverletzungsverfahren in Sachen Bill 55 und das „entschlossene Handeln“ der EU-Kommission. Michael Barth, Geschäftsführer der Bremer Toto und Lotto GmbH und Federführer im DLTB, sieht in der Entscheidung „ein wichtiges Signal für die Achtung europäischer Rechtsprinzipien und für den Schutz der nationalen Glücksspielordnungen“. Barth weiter: „Wir setzen auf eine zügige Klärung, die weiterhin der hohen Bedeutung individueller, nationaler Schutzmaßnahmen im Bereich der Glücksspielregulierung Rechnung trägt.“
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) war bereits 2023 davon ausgegangen, dass das maltesische Gesetz mit europäischen Vorgaben zur Anerkennung von Entscheidungen nicht vereinbar sein dürfte. Man gehe von einer entsprechenden Verfahrenseinleitung aus, hieß es damals. Diese ist jetzt erfolgt.
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