Malta: Gesetz soll Anbieter schützen

Es hatte sich bereits angekündigt, nun ist es offiziell. Das Parlament in Malta hat kürzlich ein Gesetz verabschiedet, das die heimische Glücksspielindustrie vor Schadensersatzklagen aus dem Ausland schützen soll. Darüber berichtet die Tagesschau. Laut Gesetz sollen maltesische Gerichte Urteile aus dem Ausland künftig nicht mehr vollstrecken, wenn die Firmen eine maltesische Glücksspiellizenz besitzen und die örtlichen Regularien befolgen.

Malta reagiert damit auf eine Klagewelle aus dem Ausland, erklärt die Tagesschau. Vor allem in Deutschland und Österreich haben Zivilgerichte zuletzt regelmäßig Glücksspielfirmen dazu verurteilt, Klägern erlittene Spielverluste zu erstatten. Grund dafür war stets, dass die Firmen von Malta aus im Internet Glücksspiele auch für Spielerinnen und Spieler in Deutschland und Österreich angeboten haben, obwohl das dort jeweils explizit verboten war.

Bewegung bei deutschen Behörden

Auf Anfrage des ARD-Hauptstadtstudios antwortet die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL), dass sie das „Gesetz unter Spielerschutzgesichtspunkten durchaus kritisch“ sieht. Intern werde der Sachverhalt bereits geprüft, „insbesondere auch hinsichtlich der Europarechtskonformität“. Sollte die GGL zur Auffassung kommen, dass das maltesische Gesetz gegen das Europarecht verstößt, werde sie mit den Ländern das weitere Vorgehen beraten.

Auch auf Ebene des Bundes findet das Thema mittlerweile Beachtung, informiert die Tagesschau. So berichtet der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert, im Gespräch mit dem ARD-Hauptstadtstudio, dass er in der Sache Kontakt mit dem Bundesjustizministerium aufgenommen habe. Das Bundesjustizministerium sieht die Verantwortung für eine rechtliche Klärung allerdings vor allem bei der EU-Kommission. „Die Kommission hat bereits Gespräche mit Malta aufgenommen“ und werde „gegebenenfalls die nötigen Schritte einleiten“. Eine Sprecherin der EU-Kommission bestätigt auf ARD-Anfrage, dass derzeit eine Beschwerde geprüft wird.

Auswirkung auf Zuverlässigkeit?

Abzuwarten bleibt laut Tagesschau, wie Glücksspielfirmen, gegen die in Deutschland geklagt wird, den maltesischen Schutzschirm künftig nutzen werden. Viele der betroffenen Firmen besäßen mittlerweile auch eine deutsche Glücksspiellizenz. Insofern stehen sie unter der Aufsicht der GGL. Diese kündigt an, das Thema auch dahingehend zu beobachten: „Sollten die Anbieter den Schutzschirm zu Lasten der deutschen Spieler anwenden, wird im Einzelfall zu prüfen sein, ob sich dies auf die Zuverlässigkeit des Anbieters auswirkt oder Nachschärfungen in den Nebenbestimmungen der Erlaubnisse gegebenenfalls erforderlich und möglich sein werden.“

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