Brandenburg: Besondere Schulung

Seit Kurzem bietet der bundesweit anerkannte Schulungsanbieter Merlato auch die „besondere Schulung“ für das Personal brandenburgischer Verbundspielhallen an, heißt es in einer Pressemitteilung. Laut Brandenburgischem Spielhallengesetz § 11 können Spielhallen im Verbund weiterhin bestehen bleiben, wenn diese alle zwei Jahre zertifiziert werden, der Betreiber über einen Sachkundenachweis verfügt und das Personal besonders geschult wird.

Die Spielhallenverbundverordnung gebe die Rahmenbedingungen für diese Schulung vor. Die Schulungsdauer müsse mindestens vier Stunden betragen. Zudem sei eine jährliche Wiederholung dieser Schulung gesetzlich vorgeschrieben. Innerhalb von drei Monaten nach Dienstantritt müsse das Personal von Verbundspielhallen besonders geschult werden. Merlato bietet nach eigenen Aussagen die besondere Schulung in Kombination mit der Wiederholungsschulung an, „so dass die Mitarbeiter an nur einem Schulungstag auf den aktuellsten Stand gebracht werden“.