Erhöhung des Mindestlohns

Das Bundeskabinett hat am 23. Februar eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde beschlossen. Die Neuregelung soll ab 1. Oktober 2022 gelten, wie Stephan Burger, Justiziar des Bundesverbands Automatenunternehmer, in einer Pressemitteilung berichtet. Der Bundestag muss dem Gesetzentwurf allerdings noch zustimmen.

Derzeit liegt die Lohnuntergrenze bei 9,82 Euro pro Stunde. Ab 1. Juli dieses Jahres steigt der Mindestlohn nach Empfehlung der Mindestlohnkommission zunächst auf 10,45 Euro pro Stunde.

Arbeitgeber, die im Rahmen des Arbeitsvertrages ein festes Gehalt vereinbart haben, sollten die Arbeitszeit entsprechend reduzieren oder mit den Beschäftigten über ein angepasstes Gehalt verhandeln, rät Burger. Sollten sie ab dem 1. Juli neues Personal einstellen, müsse im Arbeitsvertrag auch der neue Mindestlohn aufgeführt werden. Bestehende Arbeitsverträge müssten zwar nicht geändert werden, jedoch sollte der neue Mindestlohn in der Lohnabrechnung berücksichtigt sein.