GEMA kontrolliert Verbandszugehörigkeit

Die GEMA hat angekündigt, die Verbandszugehörigkeiten von Nutzerinnen und Nutzern verstärkt Überprüfungen zu unterziehen. Das meldet der Bundesverband Automatenunternehmer (BA). Der BA hält nach eigenen Angaben seit Jahrzehnten einen sogenannten Gesamtvertrag mit der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA), der Mitglieder in den buchbaren Tarifen 20 Prozent Nachlass gewährt. Das werde auch in Zukunft so sein.

Laut BA ist es zurzeit möglich, von der GEMA im Zuge der Überprüfungen Post zu erhalten. Darin werde über den Wegfall des Rabatts informiert bzw. zum Nachweis der Verbandszugehörigkeit aufgefordert. „In einem solchen Fall empfehlen wir Ihnen, unmittelbar zu handeln, da die GEMA die Auffassung vertritt, dass nach einem Zeitraum von sechs Wochen ohne Antwort Ihres Verbandes oder Ihnen keine Verbandszugehörigkeit besteht“, so der BA. Außerdem bietet der Verband als Gesamtvertragspartner allen Betroffenen Hilfe an. Per Mail unter [email protected] oder 030 72625500. Das Schreiben der GEMA und die Verbandsmitgliedsnummer sollten dafür bereitgehalten werden.

In diesem Kontext betont der BA die „unschätzbaren Vorteile“ einer Verbandsmitgliedschaft. „Sie fördern zum Beispiel aktiv das Vorankommen unserer Branche auf dem politischen Feld, bleiben durch die Rundschreiben stets informiert und kommen mit vielen gleichgesinnten Kollegen in den konstruktiven Austausch. Nicht zuletzt profitieren Sie finanziell.“

Bild: © PHILETDOM – stock.adobe.com