14.06.2024
GLÜG: Diskussion um die Streichung der §§ 284 ff. StGB
In der Digitalen Forschungswerkstatt des Instituts für Glücksspiel und Gesellschaft (GLÜG) wurde am 13. Juni 2024 die vom Bundesministerium der Justiz geplante Streichung der §§ 284 ff. StGB diskutiert. An der Diskussionsrunde nahmen Verena Küpperbusch, Dr. Markus Gierok, Hans-Peter Kalenberg, Marcus Röll und Prof. Dr. Gereon Wolters teil.
Für und Wider der Streichung
Die mögliche Strafrechtsreform von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) trifft nicht nur auf Gegenliebe. Bereits die Automatenbranche sprach sich strikt dagegen aus, dass die Paragrafen 284 bis 287 zum illegalen Spiel wegfallen. Diese sollten aus Sicht der Branche Straftatbestand bleiben. Auch die Gewerkschaft der Polizei hat das Vorhaben als „hochproblematisch“ eingestuft. Des Weiteren kommt Kritik aus den Sucht- und Richterverbänden. Auch die Regulierungsbehörde GGL fordert gemeinsam mit Burkhard Blienert, dem Beauftragten für Sucht- und Drogenfragen der Bundesregierung (SPD), eine Verschärfung des StGB. Dabei sollen die Paragrafen auf illegale Glücksspielanbieter mit Sitz im Ausland ausgeweitet werden.
Verena Küpperbusch, Psychologin und Leiterin der Landesfachstelle Glücksspielsucht der Suchtkooperation NRW, positionierte sich in der Diskussion klar gegen eine Streichung. Sie befürchtet, einen Boom des illegalen Spiels, sollte es zu einer Abschaffung der Paragrafen kommen. Ihrer Position schloss sich Rechtsanwalt Marcus Röll an. Auch Hans-Peter Kalenberg, stellvertretender Referatsleiter im Referat 55 „Glücksspielwesen“ im Ministerium des Inneren NRW, ist gegen die Reform.
Jedoch gab es in der GLÜG-Diskussionsrunde auch klare Befürworter der Reform: Rechtsanwalt Dr. Markus Gierok begrüßt die geplante Streichung. Er teilt die Sorge der Reform-Gegner nicht, dass der organisierten Kriminalität Tür und Tor geöffnet werden könnte. Mit einer Streichung der Paragrafen würden andere Straftatbestände wie zum Beispiel Betrug, Geldwäsche und Steuerhinterziehung greifen. Auch Prof. Dr. Gereon Wolters, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und internationales Strafrecht an der Ruhr-Universität Bochum, ist ein Befürworter der Streichung. Er zweifelt eine abschreckende Wirkung des Strafrechts an und hält dies mehr für einen Glaubenssatz.
Doch welche gesellschaftliche Wirkung hätte eine Streichung der §§ 284 ff. StGB? Wie steht es um den Vollzug und ist der Glücksspielstaatsvertrag ein zahnloser Tiger? Den ausführlichen Bericht über die Diskussionsrunde gibt es in der Juli-Ausgabe von games & business. Hier geht es zum kostenlosen Probeabo.
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