
11.09.2025
Illegales Glücksspiel: Durchsuchungen in Hainburg und Schenefeld
In zwei unterschiedlichen Teilen Deutschlands konnten die Behörden Ermittlungserfolge gegen das illegale Glücksspiel erzielen. Sowohl in Hainburg als auch in Schenefeld konnten illegal aufgestellte Geräte sichergestellt werden.
Hainburg: Neun Geräte sichergestellt, weitere versiegelt
Im hessischen Hainburg konnten bei der Durchsuchung von Gaststätten Verstöße gegen unerlaubtes Glücksspiel, Spielerschutz und Steuerrecht aufgedeckt werden. Die gemeinsame Schwerpunktkontrolle war von der Gemeinde Hainburg gemeinsam mit der Polizei Seligenstadt am 5. September durchgeführt worden. Ziel der Aktion war die Überprüfung der Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen sowie der ordnungsgemäßen Aufstellung und des Betriebs von Geldspielgeräten. Dabei wurden erhebliche Verstöße festgestellt. Insgesamt wurden neun Geldspielgeräte sichergestellt und beschlagnahmt, während vier weitere Geräte versiegelt wurden. Fünf der sichergestellten Geräte waren illegal aufgestellt und nicht beim Fachdienst Steuern angemeldet. Ein weiterer Schwerpunkt der Kontrolle war der Spielerschutz. Es wurde festgestellt, dass einige Geräte nicht an das zentrale Sperrsystem OASIS angeschlossen waren.
Schenefeld: Sachwerte in sechsstelliger Höhe
Auch im Norden, genauer in Schenefeld im Kreis Pinneberg, durchsuchten Polizisten eine Gaststätte und eine Privatadresse, um dem Verdacht des illegalen Glücksspiels nachzugehen. Das geht aus einer Meldung der Polizeidirektion Bad Segeberg hervor. Die Durchsuchungsbeschlüsse wurden demnach am 2. September mit Unterstützung von Polizeikräften des Reviers Pinneberg und Mitarbeitern der Stadt Schenefeld vollstreckt. Im Rahmen der Durchsuchungen stellten die Einsatzkräfte umfangreiche Beweismittel in Bezug auf illegal durchgeführtes Glücksspiel fest, unter anderem konnten fünf Spielgeräte und ein Wettterminal sichergestellt werden. Zudem befanden sich Goldmünzen und Bargeld im Gesamtwert eines sechsstelligen Eurobetrags in den Wohnräumen des Beschuldigten. Die Herkunft der Sachwerte konnte bisher nicht geklärt werden, weshalb diese zunächst für das weitere Verfahren beschlagnahmt wurden. Der Mann wird sich nun weiter in dem genannten Strafverfahren verantworten müssen. Die Ordnungsbehörde stellte darüber hinaus noch mehrere gewerberechtliche Verstöße in der Gaststätte fest und leitete die entsprechenden Ordnungswidrigkeiten ein.
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