11.09.2025
Senkung der Gastro-Mehrwertsteuer auf dem Weg
Die Senkung der Gastro-Mehrwertsteuer auf Speisen auf 7 Prozent ab dem 1. Januar 2026 ist seitens des Bundeskabinetts auf den Weg gebracht. Die Ministerinnen und Minister haben am 9. September dem Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 zugestimmt. Die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer ist Teil des Gesetzgebungsverfahrens. Jetzt stehen als nächstes die Haushaltsberatungen im Deutschen Bundestag an, bevor der Bundestag – voraussichtlich Ende November – über den Haushalt 2026 abstimmt. Danach muss noch der Bundesrat zustimmen.
Steuervorteile für Gastronomie und Pendler
Neben klassischen gastronomischen Betrieben wie Restaurants sollen auch Bäckereien, Metzgereien und Lebensmitteleinzelhandel, Anbieter von Dienstleistungen im Bereich Catering sowie Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung profitieren, erklärte das Bundesfinanzministerium. Ziel sei die wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomiebranche, der Umsatzrückgänge zu schaffen machen. Außerdem setze man darauf, dass sich die Steuersenkung auf niedrigere Preise auswirkt.
Der Dehoga Bundesverband machte zuletzt in seiner Halbjahresbilanz deutlich, dass die schnellstmögliche gesetzliche Verankerung der 7-Prozent-Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie für die Branche überlebenswichtig sei. Der Verband kämpft seit Langem dafür, dass überall einheitlich 7 statt 19 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen gelten und damit für Steuerfairness und Gleichbehandlung. Die Kampagne „7 Prozent entscheiden“ zeige, wer wirklich von der reduzierten Steuer auf Speisen profitiere: Gäste, (Familien-)Betriebe, Mitarbeiter und regionale Wirtschaftskreisläufe. Neben der Senkung der Gastro-Mehrwertsteuer wurde auch eine erhöhte Pendlerpauschale von 38 Cent je Kilometer zwischen Wohnort und Arbeitsplatz ab dem ersten gefahrenen Kilometer auf den Weg gebracht.
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