Landtag BaWü: Bericht zu Sportwetten und Lootboxen gefordert

Der Petitionsausschuss im Landtag Baden-Württemberg befasste sich am 13. Juni 2024 mit einer Petition zu Sportwetten und Lootboxen. Vorsitzender Thomas Marwein (Bündnis 90/Die Grünen) betonte die Dringlichkeit des Themas: „Glücksspiel ist ein weit verbreitetes Problem in unserer Gesellschaft, Glücksspielsucht ist im Aufwind“, wie es in der Pressemitteilung des Landtags heißt. Zudem sei es „eine große gesellschaftliche Aufgabe, das Suchtpotenzial einzudämmen.“

Petition mit großer Mehrheit beschlossen

Der Petent fordert Änderungen des Glücksspielstaatsvertrags. Darunter ein Werbeverbot für Sportwetten im Fernsehen und Internet vor 23 Uhr zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Auch ein Verbot von Lootboxen in Computerspielen wurde für diese Zielgruppe gefordert. Das Staatsministerium wies in seiner Stellungnahme darauf hin, dass im Rahmen der Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags ein besonderes Augenmerk auf die Werbung gelegt werde. Hierzu wurde ein Gutachten mit dem Titel „Glücksspielwerbung im Fernsehen und im Internet im Spannungsfeld von Kanalisierung und Suchtprävention“ in Auftrag gegeben, dessen Zwischenbericht Ende 2024 erwartet wird. Dieses Gutachten soll Aufschluss darüber geben, inwiefern die aktuellen Bestimmungen des § 5 GlüStV 2021 geeignet oder verbesserungswürdig sind.

Marwein betonte die Wichtigkeit des Gutachtens, bevor Regelungen in Bezug auf Werbungen geändert werden. Der Ausschuss beschloss mit einer Mehrheit, die Petition der Regierung zur Erwägung zu überweisen. „Es ist uns wichtig, hier nochmals einen Bericht zu bekommen“, so Marwein abschließend.