Online-Casinos: SH startet Erlaubnisverfahren

In Schleswig-Holstein ist am 25. April das Verfahren zur Erteilung von insgesamt vier Erlaubnissen für die Veranstaltung von Online-Casino-Spielen (etwa Roulette, Baccara oder Black Jack) gestartet. Das gibt das Innenministerium des Landes in einer Pressemitteilung bekannt.

Gesetzliche Grundlagen sind der Glücksspielstaatsvertrag 2021 mit seiner neuen Öffnungsklausel und das Gesetz des Landes Schleswig-Holstein zur Ausführung des Staatsvertrages zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland. Durch die Erteilung von Erlaubnissen für die Veranstaltung von Online-Casinospielen wird die Nachfrage nach Glücksspielen hin zu erlaubten Angeboten kanalisiert, teilt das Innenministerium mit.

Das Verwaltungsverfahren sieht eine Eignungsprüfung vor. Darüber hinaus werde „umfassend“ geprüft, ob die Antragsteller die Ziele des Glücksspielstaatsvertrags 2021 unterstützen können. Die Erlaubnisse sollen eine Laufzeit von 15 Jahren haben. Die Teilnahme am Verfahren ist gebührenpflichtig. Mehr Informationen zu dem Verfahren finden sich auf der Homepage des Innenministeriums.

Der Glücksspielstaatsvertrag gibt den Bundesländern Gestaltungsspielraum bei der Regulierung von Online-Casinos. Sie legen fest, ob sie Online-Casinospiele ausschließlich durch einen staatlichen Monopolisten veranstaltet sehen möchten, oder privaten Anbietern eine Konzession erteilen. Die Zahl der Konzessionen, die ein Bundesland höchstens vergeben kann, richtet sich nach der Anzahl der Spielbanken im Land zum Stichtag 17. Januar 2020. In Schleswig-Holstein sind es fünf, wobei eine die Lottogesellschaft des Landes erhält.

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