04.06.2024
Regierungspräsidium Darmstadt kontrolliert Anbieter von Sportwetten
Das für Wettvermittlungsstellen zuständige Glücksspiel-Dezernat beim Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat eine Kontrolloffensive gestartet. Laut Angaben der Behörde wurden nahezu 100 Vermittlungsstellen für Sportwetten in den vergangenen Wochen hessenweit kontrolliert. Dabei wurden 63 Ordnungswidrigkeitsverstöße festgestellt. In 17 Fällen seien so gravierende Mängel festgestellt worden, dass ein Widerrufsverfahren folge. „Mit dieser Kontrolloffensive leistet das RP Darmstadt einen wichtigen Beitrag für den Spieler- und Jugendschutz in Hessen“, sagt Regierungspräsident Prof. Dr. Jan Hilligardt.
Das Regierungspräsidium Darmstadt ist hessenweit für die Erlaubnis von Wettvermittlungsstellen und deren Erstüberwachung zuständig. Die Geldwäscheprävention in diesem Bereich zählt ebenfalls zu den Aufgaben. Unter anderem wurden bei den Erstkontrollen die gesetzlich vorgeschriebenen Aushänge, der korrekte Einsatz von OASIS und die Schulung des Personals überprüft. Außerdem wurden Konzessionen geprüft, genauso wie Aushänge über Suchtrisiken von Glücksspiel. Zu den festgestellten Ordnungswidrigkeiten gehörte unter anderem die Öffnung während der Sperrzeiten (vorgeschriebene Sperrzeit 4 bis 10 Uhr und Feiertage) oder der Verkauf von Alkohol.
Jugend- und Spielerschutz im Fokus
Auslöser für ein Widerrufsverfahren ist laut Angaben des Regierungspräsidiums zum Beispiel fehlendes Personal in der Wettvermittlungsstelle und – damit einhergehend – eine mangelnde Vorsorge im Hinblick auf den Jugend- und Spielerschutz. Vorgeschrieben ist auch eine bauliche Trennung zwischen der Wettvermittlungsstelle und einer Gaststätte. Die Kontrollen hätten in einigen Fällen ergeben, dass es eine Verbindungstür zu einer Gaststätte gab. Bei dem nun folgenden Verfahren werde die Erlaubnis zum Betreiben einer Wettvermittlungsstelle widerrufen, so das RP Darmstadt. Wird ein Widerrufsbescheid erlassen, dürfen an dem betroffenen Standort keine Sportwetten mehr vermittelt werden.
Ziel der auch zukünftig weiter laufenden Erstkontrollen sei es, die ordnungsgemäße Abwicklung des Spielgeschäfts in den Wettvermittlungsstellen zu gewährleisten. Vor allem die Vorsorge im Hinblick auf den erforderlichen Spieler- und Jugendschutz werde dabei durch die Aufsichtsbehörde in den Fokus genommen, betont das Regierungspräsidium.