Rückzahlung von Online-Verlusten: LG Erfurt ruft EuGH an

Vor einigen Monaten hatte das Landgericht Erfurt angekündigt, diverse Verfahren rund um die Rückzahlung von Verlusten aus Online-Glücksspiel auszusetzen, um verschiedene Fragen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Mit den Beschlüssen LG Erfurt 8 O 392/23 vom 23.12.2024 und LG Erfurt 8 O 515/24 vom 20.12.2024 ist das Gericht seiner Ankündigung gefolgt.

Detaillierte Fragen

Im Juli 2024 hatte bereits der Bundesgerichtshof ein entsprechendes Verfahren gegen Tipico ausgesetzt und sich an den EuGH gewandt. Dieser soll nun klären, ob die Dienstleistungsfreiheit nach EU-Recht dem Verdikt der Nichtigkeit des Vertrages entgegensteht und ob deshalb der verlorene Einsatz nicht zurückzugewähren ist. Während der BGH in seiner Vorlage zwei Grundfragen stellt, geht das Landgericht Erfurt in seinen vier Fragen, inklusive Unterpunkte, deutlich mehr ins Detail.

Auch das LG Erfurt bezieht sich in der Anfrage auf die Dienstleistungsfreiheit in der Europäischen Union nach Artikel 56 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Unter anderem stellt das Gericht die Frage, ob ein allgemeines Verbot von virtuellem Automatenspiel und Online-Casinospielen zulässig sei, wenn zugleich für andere Glücksspielarten, namentlich Lotterien, Sportwetten und Pferdewetten, Ausnahmen gelten. Daneben fragt das LG Erfurt, ob für den Fall, dass das Internetverbot für Glücksspiele EU-Vorgaben widerspricht, nicht ein Sanktionsverbot besteht, welches am Ende auch die Rückforderungen komplett ausschließt. Zudem soll das EuGH klären, ob deutsche Gerichte eine Prüfung von Anforderungen vornehmen dürfen, die von der Erlaubnisbehörde hätten überprüft werden müssen und/oder zunächst in der Erlaubnis hätten festgelegt werden müssen.

Neben den Anfragen des BGH und des LG Erfurt gibt es noch eine vergleichbare Anfrage aus Malta (C-440/23). Wie es in den Verfahren weitergeht und wann mit einer Entscheidung aus Luxemburg zu rechnen ist, steht derzeit noch nicht fest.

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