Schutterwald: 30-Prozent-Vergnügungssteuer erfolgreich verhindert

Im April 2024 hatte die Gemeinde Schutterwald die Vergnügungssteuer von 20 auf 30 Prozent erhöht. Der Automaten-Verband Baden-Württemberg (AVBW) schaltete sich ein und konnte die Steuererhöhung auf 30 Prozent erfolgreich abwenden.

Neuer Steuersatz beschlossen

Wie der AVBW in seiner Mitteilung schreibt, betreibt ein Mitgliedsunternehmen die einzige Spielhalle in Schutterwald und hatte den Verband über die Vergnügungssteuererhöhung informiert. Dirk Fischer, 1. Vorsitzender des AVBW, führte gemeinsam mit dem örtlichen Unternehmer ein konstruktives Gespräch zusammen mit dem Bürgermeister und Hauptamtsleiter der Gemeinde. Hierbei wurden konkrete Zahlen vorlegt und darauf verwiesen, dass der Steuersatz von 30 Prozent auf die Bruttokasse eine existenzbedrohende Wirkung habe. Zudem wurde auf die Vergnügungssteuersätze der Nachbargemeinden verwiesen, von denen keine über den Steuersatz von 25 Prozent der Bruttokasse hinausgeht.

Weiterhin klärte Fischer über die geltenden Jugend- und Spielerschutzmaßnahmen in Spielhallen auf und machte darauf aufmerksam, dass eine Reduzierung von legalen Spielhallen durch übermäßige Besteuerung letztlich zu einem Abdrängen der Spieler ins illegale Spiel führt. Die Verwaltung der Gemeinde Schutterwald folgte der Argumentation von Fischer. Sie schlug deshalb eine Vergnügungssteuer von 25 Prozent auf der Gemeinderatsitzung am 24. Juli vor. Der Gemeinderat stimmte der Beschlussvorlage zu.

Achtsam bleiben

Der AVBW appellierte noch einmal an seine Mitglieder: „Beobachten Sie – insbesondere nach der Sommerpause – die Ratsinformationssysteme Ihrer Gemeinden und informieren uns, sobald Sie Kenntnis über geplante Erhöhungen haben. Wir unterstützen Sie gern bei der Vorbereitung und bei Gesprächen.“

Schutterwald ist nicht die erste Gemeinde, die eine Vergnügungssteuer von 30 Prozent einführen wollte. In Speyer konnte die Steuererhöhung in letzter Minute verhindert werden. Branchenintern wird davon ausgegangen, dass noch weitere Städte und Gemeinden die Vergnügungssteuer auf 30 Prozent erhöhen möchten. Vonseiten der Unternehmer ist daher Achtsamkeit gefragt.