
10.10.2025
Gelungene Premiere in Speyer
„Wir haben uns sehr über die positive Resonanz gefreut“, zeigte sich Prof. Dr. Stefan Korte im Nachgang des 1. Speyerer Forum zu Glücksspiel und Gesellschaft zufrieden. Die erste Ausgabe der Veranstaltung fand am 8. und 9. Oktober an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer in Zusammenarbeit mit dem Institut für Glücksspiel und Gesellschaft (GLÜG) statt, dessen geschäftsführender Direktor Korte ist. Themen waren unter anderem die Steuern auf Glücksspiel, sowohl im terrestrischen Bereich wie auch beim virtuellen Automatenspiel. Außerdem gab es erste Ausblicke, wie eine neue Spielverordnung aussehen könnte.
„Bis an die Grenze der Erdrosselung“
Bei der Vergnügungssteuer wurde die Steuerlast in den letzten Jahren stark angezogen, beobachtet Prof. Dr. Johannes Dietlein. Die Folge seien ein Rückgang der legalen Geldspielgeräte, ein Überhang des illegalen Spiels drohe. Damit widerspreche die Vergnügungssteuer den Zielen des Glücksspielstaatsvertrags, der die Kanalisierung eindeutig als Vorgabe festlegt, argumentierte Dietlein. In der aktuellen Rechtssprechung würde dagegen der Fokus nur auf eine potenzielle Erdrosselung gelegt werden, kritisierte er. So würde das legale Spiel bis an die Grenze der Erdrosselung ausgedünnt.
Auch beim virtuellen Automatenspiel hemmen Steuern die Entwicklung. „Das virtuelle Automatenspiel ist weiter hinter den Erwartungen zurück“, bilanzierte Prof. Dr. Patrick Sensburg. Einer der Gründe liegt in einem deutschen Sonderweg, wie Philipp Bauer vom Deutschen Online-Casinoverband ausführte: Während in allen anderen europäischen Ländern die Spielerträge besteuert werden, erhebt die Bundesrepublik bereits Steuern auf den Einsatz. Die Folge seien ein unattraktives Spiel mit einem geringen Return-to-player. Auch Sensburg bemängelt: „Man macht einen Markt kaputt, den man eigentlich öffnen wollte.“ Seine Hoffnung liegt dabei auf der Evaluation des Glücksspielstaatsvertrags. „Ich würde mich sehr wundern, wenn man dort kein Nachbesserungspotenzial findet.“
„Nicht im Sinne des Erfinders“
Einen Schritt weiter ist man bei der Spielverordnung. Hier liegt der Evaluierungsbericht bereits vor, nun geht es jetzt an die konkrete Ausgestaltung der Novellierung. Wie diese aussehen könnte, skizzierte Kirsten Glückert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Hierbei handele es sich nur um Überlegungen auf der Fachebene, die mit keinen Stakeholder abgestimmt wurden, wie Glückert betonte. Trotzdem lieferten ihre Ausführungen eine Idee davon, wohin die Reise gehen könnte. Es wurden drei Spannungsfelder identifiziert, bei denen Abhilfe geschaffen werden soll. Zum einen soll das illegale Angebot reduziert werden, in dem der Vollzug gestärkt wird.
Zudem soll die Verfügbarkeit von Geldspielgeräten besser geregelt werden. Das entscheidende Stichpunkt hierbei lautete „geeignete Aufstellorte“. Glückert betonte, dass die Aufstellung in der Gastronomie nicht zufriedenstellend sei. Dennoch ergänzte sie: „Wenn man die Gaststätten rausnimmt, hat man weniger legale Angebote. Das ist nicht im Sinne des Erfinders.“ Man erwarte Verbesserungen in dem Bereich, hier sei die Branche gefragt. Der dritte Aspekt war die nachfragegerechte Ausgestaltung der Geldspielgeräte. Hier sieht der Vorschlag Anpassungen im Zahlenwerk vor. Der Spielpreis könnte etwas von 20 auf 30 Cent steigen, ebenso könnten die durchschnittlichen (20 auf 30 Euro) und maximalen Verluste (60 auf 80 Euro) ebenso wie der Maximalgewinn (400 auf 500 Euro) angepasst werden. Glückert betonte, dass es sich nur um frühe Ideen handele. Am Ende brauche es die Zustimmung diverser Stakeholder, „da muss ein Kompromiss rauskommen“.
Bild: Prof. Dr. Korte beim 1. Speyerer Forum. © games & business