GGL: Warnung vor Teilnahme an illegalen Gesellschaftswetten
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) warnt eindringlich vor der Teilnahme an sogenannten Gesellschaftswetten, zu denen auch Unterhaltungswetten gehören. Solche Wettangebote gegen Entgelt, wie sie etwa auf der Plattform Polymarket angeboten werden, sind nach geltendem deutschem Recht nicht erlaubnisfähig und damit illegal, heißt es in einer Pressemitteilung der Behörde.
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