
10.12.2024
Wierzejewski: „Paymentblocking ist das schärfste Schwert“
„Wir müssen die illegalen Angebote kaum aktiv suchen, das machen die Spieler für uns“, gab Nadja Wierzejewski Einblicke in die tägliche Arbeit der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL). Die Glücksspielexpertin leitet innerhalb der GGL die Abteilung zur Bekämpfung unerlaubten Glücksspiels. Im Rahmen eines Webinars, das von der von Beust & Coll. Beratungsgesellschaft und HLB Schumacher Hallermann veranstaltet wurde, blickte Wierzejewski auf die Entwicklung des Glücksspielmarktes. Das Gespräch fand als Zoom-Konferenz statt, moderiert von Dr. Lennart Brüggemann (HLB Schumacher Hallermann) und Julia Lensing, Direktorin bei von Beust & Coll.
„Wir kriegen das hin“
Die Grundlage für die Arbeit der GGL bilden häufig Beschwerden von Spielern. Diese melden die illegalen Plattformen gegenüber der Behörde, diese prüft die Behörde im Anschluss. Im Rahmen der ersten Recherche versucht der zuständige Sachbearbeiter auf der entsprechenden Seite zu spielen. Dabei kann die GGL auf diverse Fakeaccounts zurückgreifen. „Wir sind gut getarnt.“ Im nächsten Schritt prüft die Behörde die Relevanz der illegalen Seite. Es mache einen Unterschied, ob jeden Monat nur wenige oder mehrere tausend Spieler aus Deutschland an dem Angebot teilnehmen. „Unsere Kapazitäten sind begrenzt, deshalb müssen wir eine Priorisierung vornehmen“, ordnet Wierzejewski ein. Die Identifizierung der Personen hinter den illegalen Glücksspielangeboten ist für die GGL oftmals sehr aufwendig. „Illegale wissen, dass ein Impressum ihnen schadet. Aber wir kriegen das hin.“
„Mehr Aufwand für Illegale“
Zwei viel besprochene Werkzeuge zur Bekämpfung des illegalen Spiels im Internet sind Payment- und IP-Blocking, mit derzeit sehr unterschiedlichem Stand. „Paymentblocking ist derzeit das schärfste Schwert“, bilanziert Wierzejewski. Der kooperative Ansatz der GGL und die Zusammenarbeit mit den Zahlungsdienstleistern habe sich ausgezahlt. Auch wenn einige Illegale über komplizierte Ketten von Bezahldiensten versuchten die Strafen zu umgehen, seien die Maßnahmen effektiv. „Das bedeutet immer mehr Aufwand für Illegale. Und somit wird Deutschland für diese Anbieter immer unattraktiver.“
Deutlich schwieriger stellt sich die Lage beim sogenannten IP-Blocking dar. Hier soll der Provider den Zugang zu den illegalen Seiten „kappen“. Allerdings kann das Verfahren derzeit nicht wie gedacht eingesetzt werden, da verschiedene Gerichte die Praxis als rechtswidrig einstuften. Am 19. März 2025 soll die Rechtmäßigkeit in einer Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht endgültig geklärt werden. Trotz dieses „kleinen Missgeschicks“ könne die GGL aber dank des Digital Service Acts der EU gute Erfolge erzielen, bilanziert Wierzejewski. Dadurch könne die Behörde Hosts in der EU auf illegale Angebote hinweisen und sei „trotz des Fehlers im Glücksspielstaatsvertrags nicht zum Nichtstun verdammt“.
Crypto-Casinos und Cloaking
Für das kommende Jahr sieht die Leiterin der Abeilung 3 zwei Themenbereiche auf die Behörde zukommen. Man beobachte Ausweichbewegungen in sogenannte Crypto-Casinos, in denen mit Cryptowährungen gespielt werden kann. Diese Praxis ist nach deutschem Glücksspielrecht illegal. Die Bekämpfung sei „ein großes Projekt für 2025“, es gäbe bereits Ideen. Ebenfalls auf der Agenda steht das sogenannte Cloaking. Mit den geänderten Google-Richtlinien konnte man einen „ersten Schritt in die richtige Richtung“ gegen Werbung für illegale Angebote umsetzen. Im nächsten Schritt müsse man nun auch das Cloaking angehen. Dabei wird Werbung für Glücksspiel über Online-Suchmaschinenen verdeckt ausgespielt. Es taucht also beispielsweise eine Anzeige für ein Hotel auf, der Link leitet jedoch auf ein illegales Online-Casino weiter. Hier stehe man noch am Anfang und müsse herausfinden, mit welchen technischen Möglichkeiten man der Herausforderung begegnen könne, erklärte Wierzejewski.
Bild: Dr. Lennart Brüggemann (HLB Schumacher Hallermann) und Julia Lensing, Direktorin bei von Beust & Coll im Gespräch mit Nadja Wierzejewski. © Screenshot aus dem Webinar von von Beust & Coll. Beratungsgesellschaft und HLB Schumacher Hallermann (9. Dezember 2024)