19.06.2023
7 Prozent: Neue Dehoga-Publikation
Die Beibehaltung der 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen ist „eine für das Gastgewerbe existenzielle Entscheidung“. Darauf macht der Dehoga Bundesverband aufmerksam. Unter anderem mit der neuen Publikation „Sieben Wahrheiten zu 7 Prozent Mehrwertsteuer“. Hintergrund ist, dass die aktuelle Regelung bis zum 31. Dezember 2023 befristet ist. Darüber hinaus stellt der Verband neue und ergänzende Informationen zum Thema auf seiner Homepage zur Verfügung. Außerdem ruft der Dehoga seine Mitglieder dazu auf, „7 Prozent-Botschafter“ zu werden.
Es steht viel auf dem Spiel
In der neuen Publikation „Sieben Wahrheiten zu 7% Mehrwertsteuer auf Speisen“ hat der Dehoga seine Botschaften auf den Punkt gebracht, warum die Beibehaltung der sieben Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen „für alle die beste Lösung“ sei. „Eine Steuererhöhung zum 1. Januar 2024 wäre eine Katastrophe für die Betriebe und würde zu einem Preisschock für die Gäste führen – mit fatalen Folgen für die Gesellschaft, den Staat und die Gastgeber“, betont der Dehoga. Seine Forderung: „Die 7 Prozent und damit die steuerliche Gleichbehandlung von Essen müssen bleiben. Dauerhaft.“ Der Verband habe die neue Publikation deshalb am 9. Juni 2023 an die politischen Entscheider in Bundesregierung und Bundestag versandt. Denn diese würden in den kommenden Wochen darüber entscheiden.
Gemeinsam stark
Neben der neuen 7 Prozent-Publikation komplettiert der Dehoga sein Informationsangebot zum Thema auch auf seiner Homepage mit ausführlichen Argumenten, Zahlen und Grafiken – „übersichtlich zusammengefasst und auf einen Klick zum Download“. Auch ein Video ist abrufbar. Die bisher vorliegenden Stimmen aus der Politik seien bereits aufgenommen, weitere sollen folgen, heißt es. Mit diesen Informationen als Argumentationshilfe ruft der Dehoga seine Mitglieder außerdem dazu auf, sich auch selbst vor Ort direkt an die Bundestagsabgeordneten wenden. Der Verband habe ebenfalls bereits über 30.000 Exemplare seiner Publikation an die Landes-, Bezirks-, und Kreisgeschäftsstellen versandt.