Schneider Automaten: Infotag zum Glücksspielrecht

„Die Zeiten bleiben herausfordernd“, sagte Christian Thele, Referent der Geschäftsführung bei Schneider Automaten. Um diesen Herausforderungen mit einem besseren Wissensstand zu begegnen, veranstaltete das Kölner Unternehmen am 9. November einen Online-Infotag für Automatenunternehmer. Der Fokus lag dabei auf rechtlichen Themen. Es war bereits der dritte Schneider-Infotag im Jahre 2023.

Fortwährende OASIS-Abfrage

Als Fachreferenten bei Schneider Automaten eingeladen waren RA Volker Nottelmann, Syndikusanwalt Gauselmann, und RAin Sylvia Palenberg, Merkur Spielhallen. Als erstes Thema griff Nottelmann das Spielersperrsystem OASIS auf. Er appellierte an die Unternehmer, die Spielberechtigung „immer und immer wieder zu überprüfen“. Auf den Grundsatz „einmal gesperrt – immer gesperrt“ könne man sich nicht verlassen. Als anschauliches Beispiel dafür, warum eine neue Prüfung der Spielgäste bei jedem Besuch notwendig ist, nannte Nottelmann den Panikbutton im Online-Spiel. Mit diesem Instrument haben Spieler von virtuellen Automatenspielen die Möglichkeit, für sich eine Kurzzeitsperre von 24 Stunden zu erwirken. Da es sich hierbei um eine OASIS-Sperre handelt, wie Nottelmann ausführte, sind entsprechende Spieler während dieser Zeitspanne auch für terrestrische Angebote gesperrt.

Nichtigkeit von Spielverträgen

Wie existenziell wichtig eine fortwährende OASIS-Abfrage ist, veranschaulichte Nottelmann mit Hinweis auf die finanziellen Strafen, die nachlässigen Unternehmern drohen. In diesem Zusammenhang zeichne sich auch eine neue Gefahr am Horizont ab: Nachdem sie das Betätigungsfeld Online-Spiel für sich entdeckt haben, erkören nun immer mehr spezialisierte Anwaltskanzleien und Prozessfinanzierer den terrestrischen Bereich als neuen Markt. Ihr Ziel sei es, sich auf die Nichtigkeit von Spielverträgen stützend, für Spieler Einsätze zurückzufordern. „Und einen gesperrten Spieler spielen zu lassen, ist ein Grund, der zu einer Nichtigkeit des Spielvertrags führt“, so Nottelmann.

Spielverordnung und illegales Spiel

Weitere Themen auf dem Info-Tag von Schneider Automaten waren die Spielverordnung und das illegale Spiel. Was die Spielverordnung betrifft, ging Palenberg auf die sogenannte „Bühringer-Studie“ zur Evaluierung der Spielverordnung ein. Sie erwartet, dass die Ergebnisse dieser Studie „nicht kurzfristig“ konkretes politisches Handeln bewirken werden. „Es dauert noch ein bisschen.“ In Bezug auf das illegale Spiel erwähnte Nottelmann die Ankündigung des Landes Berlin, bei illegalen Automaten künftig die Gewinne abschöpfen zu wollen. „Das ist viel einfacher und effektiver als ein Bußgeld zu verhängen, da der Nachweis genügt, dass das Geräte falsch aufgestellt ist“, lautete seine Einschätzung.

Bremen, Saarland, Hessen

Ein besonderes Augenmerk legten die beiden Juristen schließlich auf die Bundesländer, in denen rechtlich momentan viel in Bewegung ist. Dabei stechen vor allem Bremen, das Saarland und Hessen hervor. „Bremen ist das kleinste Bundesland und es macht uns die meiste Arbeit“, gab Nottelmann unumwunden zu. Grund hierfür sei die glücksspielfeindliche Haltung des Landes, die besonders durch das in politikberatender Funktion tätige Institut für Public Health und Pflegeforschung der Universität Bremen sowie den dortigen Innensenator forciert werde. „Das Land Bremen hat nicht viel Fläche, aber im neuen Gesetz drei Abstandsregelungen für Spielhallen“, führte Nottelmann aus. Vor diesem Hintergrund prognostiziert Nottelmann einen Kahlschlag: „Von 120 Konzessionen werden ca. 20 bis 25 übrig bleiben.“ Gegen das Bremer Spielhallengesetz haben mit der Gauselmann Gruppe verbundene Unternehmen eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht.

Frist im Blick

In Hessen hat kürzlich eine Auslegung des hessischen Spielhallengesetzes unter den Betreibern von Mehrfachkonzessionen für Unmut gesorgt. Konkret geht es darum, dass das Innenministerium die Auffassung vertritt, dass alle Verbundspielhallen bis spätestens 31. Dezember 2023 einen Antrag auf eine neue glücksspielrechtliche Erlaubnis stellen müssen, unabhängig davon, welche Befristung die aktuelle Erlaubnis hat. Palenberg appellierte dringlich an die Automatenunternehmer, diese Frist im Blick zu haben.

Foto: Versorgten die Automatenunternehmer beim Schneider-Infotag mit rechtlichen Updates (v. l.): Volker Nottelmann, Sylvia Palenberg und Moderator Christian Thele.