GGL: Aktualisierte Google-Werberichtlinien zeigen Wirkung

Google hat die Werberichtlinie „Glücksspiele und andere Spiele“ Ende September in Deutschland aktualisiert. Die geänderte Werberichtlinie ist laut der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) das Ergebnis eines konstruktiven und vertrauensvollen Austausches, außerhalb eines förmlichen Verwaltungsverfahrens. Demnach sei die Behörde bereits 2023 auf Google zugegangen, um weitere Maßnahmen zu treffen, illegalen Anbietern die Möglichkeiten zu nehmen, Werbung zu verbreiten.

Ziel: Werbung von illegalen Anbietern einschränken

Ronald Benter, Vorstand der GGL, bestätigt: „Die geänderte Werberichtlinie zeigt aktuell aus unserer Sicht eine deutliche Wirkung.“ So habe die GGL in den vergangenen Wochen die Umsetzung der aktualisierten Richtlinie sehr genau beobachtet. Laut der Behörde wurde bisher durch regelmäßige Überprüfungen festgestellt, dass in Deutschland keine bezahlte oder als „gesponsert“ gekennzeichnete Werbung für unerlaubte Online-Glücksspiele mehr auf der Suchergebnisseite von Google erscheine. Insbesondere würden keine Anzeigen von Vergleichsportalen mehr angezeigt, die auf illegale Glücksspielanbieter verlinken.

Trotz dieser positiven Ergebnisse sieht Benter noch Handlungsbedarf: „Wir werden die Entwicklung weiter beobachten und bleiben mit Google im Austausch, um weitere Einschränkungen von Werbemöglichkeiten für illegale Glücksspielanbieter zu erreichen.“ Eine Herausforderung bleibt die Einschränkung der Werbemöglichkeiten illegaler Glücksspielanbieter im Bereich der Suchmaschinenoptimierung (SEO), heißt es von Seiten der Behörde. Häufig würden diese über Optimierungsstrategien, wie beispielsweise intensives Linkmarketing oder aber die Manipulation des Suchmaschinenrankings, weiterhin eine Sichtbarkeit in der organischen Google-Suche erreichen. Auch in diesen Bereichen setzt sich die GGL dafür ein wirksame Einschränkungen zu etablieren. Die Behörde ist optimistisch, dass durch konstruktive Gespräche mit Google weitere Schritte zur Eindämmung von Werbung für illegale Glücksspielangebote möglich sind.

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