
23.10.2025
Sieben Stunden geballte Information: 1. Info- und Rechtstag des BAV
Der 1. BAV Info- und Rechtstag am 22. Oktober in München machte seinem Namen alle Ehre. Die Vorbereitung der Neuantragsverfahren 2026/2027, Werberecht und Glücksspiel, die neuesten OASIS-Zahlen und politische Aktivitäten waren nur einige der Themen, denen sich der Bayerische Automaten-Verband (BAV) widmete.
Auf Fallstricke bei Neuantragsverfahren achten
Unternehmer sollten mindestens drei Monate einplanen, um eine neue Erlaubnis zum Betreiben ihrer Spielhallen zu beantragen, mahnte Rechtsanwalt Karsten Königstein von der Kanzlei Benesch & Partner. Zeit sei ein „Schlüsselfaktor“. Zumal nicht klar sei, welche Unterlagen die zuständigen Behörden von den Unternehmern einforderten, ergänzte Rechtsanwalt Mirko Benesch, Justiziar des BAV. „Manche wollen sogar Bescheinigungen, dass die Lüftungsanlage regelmäßig gewartet wurde.“ Die Spanne der Unterlagen, die für ein Neuantragsverfahren nötig seien, reiche von „ganz schmal bis riesig“. Da in Bayern viele Erlaubnisse bis zum 30. Juni 2026 befristet sind, empfahl Königstein, spätestens am 31. März 2026 das Neuantragsverfahren zu beginnen.
Untätigkeit der Behörden nicht falsch interpretieren
Die Unternehmer dürften sich nicht in falscher Sicherheit wiegen, wenn sie von den Behörden keine Rückmeldung bekämen, warnte auch Benesch. Behördliche Untätigkeit sei nicht mit einer Verlängerung der Erlaubnis gleichzusetzen. Auch Königstein riet den Automatenunternehmern, regelmäßig nachzuhaken, ob die Behörden ihnen wenigstens eine Duldung gewährten, falls mit Blick auf den Stichtag noch keine neue Erlaubnis erteilt worden sei. Wenn für die betroffene Spielhalle weder eine Erlaubnis noch eine Duldung vorlägen, sollten die Unternehmer dringend Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufnehmen, um bei Gericht ein Eilverfahren anzustrengen, das ihnen immerhin eine Duldung ihres Betriebs sichert.
Positive Zahlen
Gute Nachrichten hatte BAV-Präsident Andy Meindl: Die jüngsten Zahlen, die das Regierungspräsidium Darmstadt zur OASIS-Spielersperrdatei veröffentlicht hat, seien sehr positiv. Zum 1. Oktober dieses Jahres seien 9.544 Spielhallen und 27.823 Gastro-Betriebe bei OASIS angeschlossen gewesen. „Das Argument, die Gastro-Aufstellung komme ihren Verpflichtungen mit Blick auf den Spielerschutz nicht nach, ist falsch“, betonte Meindl. Wenn Politiker so argumentierten, gingen sie von alten Zahlen aus. Diese aktuellen Zahlen des Regierungspräsidiums Darmstadt zeigten, dass die Gastro-Aufstellung zu ihrer Verantwortung stehe.
Wie wichtig es sei, dies in Gesprächen mit der Politik deutlich zu machen, unterstrich auch BAV-Vizepräsident Thomas Kießling. Welche Erfahrungen er im Austausch mit der Politik gemacht hat, welche Tipps er für die BAV-Mitglieder hatte und mehr zu weiteren Themen des Info- und Rechtstag des Verbands finden Sie in der November-Ausgabe von games & business. Zur Bildergalerie der Veranstaltung gibt es hier entlang. Sie wollen immer informiert sein über das, was die Branche bewegt? Dann brauchen Sie games & business – hier geht’s zum kostenlosen Probeabo!
Bild: Für den Bayerischen Automaten-Verband im Einsatz – der BAV-Vorstand um BAV-Präsident Andy Meindl (vorne) und BAV-Vizepräsident Thomas Kießling (2. Reihe, 2. v. l.) sowie BAV-Justiziar Mirko Benesch (2. Reihe, 2. v. r.) mit seinen Rechtsanwaltskollegen Marcus Röll und Karsten Königstein (hintere Reihe, 2. v. r. und r.). © games & business