Stefan Dreizehnter

Beim Wort genommen

Es gibt doch tatsächlich Gremien in der Politik, die sehr modern über Glücksspielregulierung nachdenken. Dazu gehört jetzt auch der CDU-Wirtschaftsrat, eine der prägenden politischen Vorfeldorganisationen der Partei. Weil die Wirtschaftspolitik nicht rund läuft, stellen die alles auf den Prüfstand. Auch die „Glücksspielregulierung als Ordnungspolitische Aufgabe“, mit einem „Grundlagenpapier der Bundesarbeitsgruppe Mehr Privat für einen starken Staat – Eckpunkte zur Fortentwicklung des Glücksspielstaatsvertrags 2021“ (eines unserer Fokus-Themen in der Juli-Ausgabe von games & business). Dieses Papier liest den Glücksspielstaatsvertrag in einer völlig neuen Art und Weise: Er nimmt ihn beim Wort.

Und das sei zunächst mal positiv, meinen die Autoren. Der Glücksspielstaatsvertrag biete einen Zielkatalog für die Regulierung des Glücksspiels in der Balance von Freiheit und Verantwortung als gleichberechtigte Größen. So weit, so gut. Aber: Leider haben jene, die Glücksspielstaatsvertrag verfasst haben, ihre eigenen Regeln nicht ernst genommen: „Der Bezugspunkt Freiheit bleibt in der heutigen Anwendung des Staatsvertrags weitgehend unausgesprochen. Die grundrechtlich verankerten Spielräume der Anbieter und Verbraucher verschwinden in einer Lesart, die das Zielsystem allein als Aufzählung staatlicher Schutzpflichten begreift. Eine ordnungspolitisch denkende Regulierung muss Freiheiten benennen und mit gleichem Gewicht gegen die Schutzziele wägen.“ Dass Restriktion alleine keine Regulierung ist, kann man deutlicher nicht mehr sagen.

Aber das alles bleibt nicht abstrakt. Das Papier nimmt nicht nur den Staat in seiner Schutzfunktion ernst. Gleichwertig (!) geht es um die Spielräume der Anbieter von legalem Spiel. Und – ganz neu – um die grundrechtlich verankerten Rechte der Verbraucher. Zum ersten Mal überhaupt spielen die Verbraucher als mündige Menschen mit Rechten (und Pflichten) in einer solchen Diskussion überhaupt eine Rolle. Sonst treten sie nur als zu schützende Subjekte in Erscheinung, als grundsätzlich gefährdet, wenn nicht sogar krank schon alleine durch die Tatsache der Teilnahme an einem Glücksspiel.

Mit dieser Haltung kann das Papier nichts anfangen. Im Gegenteil wird der Verbraucher auf eine Art und Weise ernst genommen, die in so manchen Kreisen zu Schnappatmung führen wird. Ist das legale Spiel nicht attraktiv genug, „entscheidet sich der Verbraucher für den Schwarzmarkt, denn er entscheidet überwiegend nach Attraktivität und nicht nach Legalität des Angebots“, so die Autoren. Und aus dieser nüchternen Feststellung folgert das Papier nicht noch mehr Kontrolle und noch mehr Restriktion. Sondern: „Attraktive legale Angebote mit sichtbarer Reichweite sind deshalb das wirksamste Mittel zur Eindämmung des Schwarzmarkts.“

Damit kein falscher Eindruck entsteht: Die Arbeitsgruppe des CDU-Wirtschaftsrates plädiert nicht für unverantwortliches Laissez-faire. Aber für eine moderne Regulierung. „Die Glücksspielregulierung betrifft die Konsumfreiheit mündiger Bürger, die Berufsfreiheit der Anbieter, das Steuersubstrat der Länder, die Integrität des Sports und nicht zuletzt den Schutz vulnerabler Personen vor pathologischem Glücksspiel. Eine moderne, marktwirtschaftlich verankerte Regulierung muss die Bezüge ausbalancieren.“ Man beachte die Reihenfolge. Und dann lüften wir den Glücksspielstaatsvertrag mit dem frischen Wind der Freiheit.

Stefan Dreizehnter, Herausgeber games & business
dreizehnter@gamesundbusiness.de