11.09.2025
Bet3000: Online-Angebot nicht mehr auf Whitelist geführt
Bet3000 hat mit seinem Online-Angebot seinen Platz auf der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) verloren. Nach aktuellem Stand (11. September) ist der Wettanbieter mit seiner Webseite www.bet3000.de nicht gelistet. Auf der Whitelist werden alle Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen aufgeführt, die über eine Erlaubnis oder Konzession nach dem GlüStV 2021 verfügen. Die GGL hat games & business gegenüber den Vorgang erklärt.
Fortsetzung einer Saga
Die Geschichte rund um die Lizenz von Bet3000 erhält somit ein weiteres Kapitel: Die GGL hatte dem Mutterkonzern IBA Entertainment am 24. Juli 2024 unter Verweis auf technische Mängel die Lizenz zur Vermittlung von Sportwetten für die Marke Bet3000 entzogen. Aufgrund einer Zwischenverfügung konnte Bet3000 jedoch seit dem 6. August 2024 wieder stationäre Sportwetten in seinen über 250 Wettvermittlungsstellen anbieten, während das Online-Angebot zunächst ohne Lizenz blieb. Am 4. Juni 2025 entschied das Verwaltungsgericht Halle zugunsten des Anbieters. Der Sofortvollzug sei unbegründet gewesen, weshalb Bet3000 wieder in vollem Umfang von seiner bundesweit gültigen Sportwettenkonzession Gebrauch machen durfte. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren stand jedoch weiter aus und die GGL kündigte an Rechtsmittel gegen die Wiedererteilung der Lizenz einzulegen.
Mittlerweile erklärte die GGL, dass das OVG Sachsen-Anhalt die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Widerruf der Erlaubnis für Sportwetten nur teilweise wiederhergestellt hätte. In der Folge bleibe der Sofortvollzug des durch die GGL ausgesprochenen Widerrufs im Onlinebereich angeordnet. Deshalb sei die IBA Entertainment Ltd. dahingehend wieder von der Whitelist zu entfernen gewesen, teilt die Glücksspielbehörde mit. Im stationären Bereich überwiegt nach Auffassung des OVG jedoch das Interesse der IBA Entertainment Ltd. Deshalb darf die IBA Entertainment Ltd. bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache zu der Frage der Rechtmäßigkeit des Widerrufs durch das VG Halle stationär weiterhin Sportwetten anbieten.
Der Mutterkonzern IBA Entertainment war zuletzt im Juli 2025 von Durchsuchungen betroffen, die ein Netzwerk von illegalen Sportwetten ins Visier nahmen. Allein in und um Waldkraiburg im oberbayerischen Landkreis Mühldorf am Inn, wo das Unternehmen seinen Deutschland-Sitz hat, wurde „eine niedrige zweistellige Zahl“ von Objekten durchsucht, bestätigten die Ermittler. Polizei und Staatsanwaltschaft ließen zudem durchblicken, dass Mitarbeiter eines legalen Wettanbieters in das jetzt zerschlagene illegale Netzwerk verstrickt sein könnten. IBA äußerte sich damals in einer Pressemitteilung zu den Vorwürfen. Diese richteten sich „gegen einzelne Personen, auch aus dem Umfeld der Gesellschaft“, aber nicht gegen das Unternehmen selbst, wie Anbieter und Ermittler betonten.
Aktuelle Entwicklung
Aktuell hat Bet3000 eine operative Zusammenarbeit mit der pferdewetten.de AG beschlossen. Die entsprechende Vereinbarung wurde am 9. September 2025 getroffen. Das Angebot von bet3000 wird demnach fortan mit der hauseigenen Software von sportwetten.de betrieben. In das sportwetten.de-Franchisenetz sollen jeweils die Wettannahmestellen aus dem Eigenbesitz der Simon Springer-Gruppe und aus deren Franchisenetz eingebunden werden. Laut Pierre Hofer, Vorstand sportwetten.de AG, bleibe „Bet3000“ dabei als Brand mit eigenem Marktauftritt bestehen.
Bild: © Bet3000