Bremen: Neue Zuständigkeit beim Glücksspiel

Ab dem 1. Juli 2025 übernimmt der Senator für Sport und Inneres in Bremen, Ulrich Mäurer, die Zuständigkeit für alle Spielhallen in Bremen. Bisher war dafür die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation verantwortlich. Mit dieser Änderung werden laut Mitteilung des Senats nun alle Bereiche des Glücksspiels in einem Ressort gebündelt. Diese Zusammenführung der Zuständigkeiten soll dem Schutz der Bürger vor den Gefahren des Glücksspiels dienen, heißt es aus Bremen. Gleichzeitig soll es die Verwaltungsabläufe vereinfachen und widersprüchliche Entscheidungen verschiedener Behörden vermeiden.

Aufsicht über Spielhallen durch Ordnungsamt

Die Aufsicht über Spielhallen und Geldspielgeräte in Gaststätten wird demnach das Ordnungsamt Bremen übernehmen. Das sei bereits für die Kontrolle der Wettvermittlungsstellen zuständig. „Das Angebot in Spielhallen ist mindestens so gefährlich wie das in Wettvermittlungsstellen“, so der Kommentar von Innensenator Mäurer. „Die Konzentration aller Glücksspielbereiche in meinem Haus ist daher folgerichtig.“ Die gesetzlichen Aufsichtsbefugnisse seien für das Ordnungsamt vereinheitlicht worden.

Ordnungsamt auch Adressat für Erlaubnisse, Hinweise und Meldungen über illegales Glücksspiel

Künftig müssen Betreiber von Spielhallen und Gastronomen, die Geldspielgeräte aufstellen möchten, ihre Erlaubnisse beim Ordnungsamt beantragen. Das Ordnungsamt ist demnach auch der richtige Adressat für Hinweise auf Verstöße. Etwa beim Jugendschutz oder bei fehlenden Abfragen der Spielersperrdatei OASIS. Das Ordnungsamt soll ebenso Meldungen über illegales Glücksspiel bearbeiten und verfolgen.

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