Bremen: Zuständigkeiten und Mindestabstände neu geregelt

In Bremen werden Zuständigkeiten im Bereich der Spielhallenangelegenheiten neu geordnet. Außerdem soll die Berechnung der Mindestabstände harmonisiert werden. Beide Anpassungen gehen aus Drucksachen aus der Bremischen Bürgerschaft hervor.

Zuständigkeiten gebündelt

Nach der Auflösung des Stadtamtes Bremen waren die Zuständigkeiten in Sachen Spielhallenangelegenheiten auf verschiedene Dienststellen aufgeteilt: Die kommunale Aufsicht nach dem Bremischen Glücksspielgesetz (insbesondere die Aufsicht über Wettvermittlungsstellen) ist auf das Ordnungsamt Bremen übergegangen und die Aufsicht über Spielhallen und Geldspielgeräte auf die Abteilung 5 (Gewerbeangelegenheiten) bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation. Das berichtet der Nordwestdeutsche Automatenverband (NAV) in einer Mitteilung.

Diese Aufteilung führte laut Senat zu erhöhtem Abstimmungsaufwand und Effizienzeinbußen. Außerdem habe das Ordnungsamt Bremen mit der Einführung des kommunalen Ordnungsdienstes neue Möglichkeiten im Hinblick auf Kontrolltätigkeiten und Unterstützungen des Innendienstes erhalten. Aus diesem Grund sollen die Zuständigkeiten für die Glücksspielaufsicht nun beim Ordnungsamt gebündelt werden. Zudem gehen die Fach- und Rechtsaufsicht von der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation auf den Senator für Inneres und Sport über, was eine einheitliche Zuständigkeit auf senatorischer Ebene schafft. Das Gesetz soll zum 1. Juni 2025 in Kraft treten.

Mindestabstände neu berechnet

Außerdem sollen die Mindestabstände zwischen Schulen, Spielhallen und Wettvermittlungsstellen klarer definiert werden. Wie der NAV berichtet haben die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke in einem Dringlichkeitsantrag vorgeschlagen, die Abstandsregelungen zwischen Schulen und Glücksspielstätten im Sinne des Jugendschutzes zu präzisieren. In Bremen gilt ein Mindestabstand von 500 Metern, allerdings fehlte eine genaue Definition der Messmethodik. Bisher wurde der Schulmittelpunkt als Referenzpunkt verwendet. Der Antrag fordert nun, dass künftig die „nächstgelegene Schulgrundstücksgrenze“ als Messpunkt dient. Zudem werde eine Harmonisierung der Abstandsregelungen im Bremischen Glücksspielgesetz und im Bremischen Spielhallengesetz angestrebt, um Ausnahmen für atypische Fälle zu ermöglichen und örtlichen Besonderheiten Rechnung zu tragen.

Der Verband hält seine Mitglieder zu allen Entwicklungen auf dem Laufenden.

Bildquelle: gemeinfrei