10.11.2025
Illegales Glücksspiel: Fungames im Fokus der Justizminister
Auf der 96. Justizministerkonferenz (JuMiKo) am 7. November in Leipzig haben sich Schleswig-Holstein und Niedersachsen für eine konsequente Strafverfolgung des illegalen Glücksspiels ausgesprochen. Diese umfasst ausdrücklich die Nutzung von „Fungames-Automaten“. Mit dem erfolgreichen Beschlussvorschlag zur konsequenten Strafverfolgung der Nutzung der Fungames-Automaten setze man ein klares Zeichen gegen illegales Glücksspiel, heißt es aus den Ländern. Da das Phänomen gerade im Bereich der Organisierten Kriminalität Hochkonjunktur habe, sei der Beschluss von großer Wichtigkeit.
Bei Fungames werden in der Praxis vielfach erspielte Punkte oder spielinterne Währungseinheiten von den Betreibern in Euro ausgezahlt. Der Betrieb sogenannter Fungames-Automaten ermögliche nicht nur Steuerhinterziehungen durch Betreiber, sondern kann auch eine Spielsucht bei Nutzerinnen und Nutzern fördern, erklärt das Land Schleswig-Holstein. Das niedersächsische Justizministerium macht darauf aufmerksam, dass diese Auszahlungen oftmals nicht nachweisbar sind und Ermittlungsverfahren deshalb eingestellt werden müssen.
Härtere Bestrafungen
Niedersachsens Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann (SPD): „Illegales Glücksspiel ist kein Kavalierdelikt – es untergräbt den legalen Markt und führt oft zu weiteren Straftaten wie Geldwäsche oder Steuerhinterziehung. Gerade im Bereich der organisierten Kriminalität hat dieses Phänomen Hochkonjunktur. Deshalb können wir uns hier Lücken in der Ermittlungsarbeit nicht leisten. Bei solchen Taten müssen Ermittlungsinstrumente wie Telekommunikationsüberwachung oder die akustische Überwachung von Geschäftsräumen möglich sein, um den Tätern das Handwerk zu legen. Außerdem werde ich mich für eine härtere Bestrafung stark machen – angesichts der immensen Gewinne, die hier erwirtschaftet werden, reicht die bisherige Strafandrohung von maximal fünf Jahren nicht aus.“
Wirksame Instrumente
Daher bitten die Länder die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Gesetzesänderungen zu prüfen, durch welche die Ermittlungsmöglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden ausgeweitet und die Strafrahmen bestehender Strafvorschriften verschärft werden. Schleswig-Holsteins Justizstaatssekretär Otto Carstens (CDU): „Illegales Glücksspiel ist kein Kavaliersdelikt. Es gehört zu den zentralen Einnahmequellen der Organisierten Kriminalität und befeuert insbesondere Clankriminalität – mit gravierenden Folgen für unsere Gesellschaft und den Rechtsstaat. Wir müssen diese Strukturen konsequent zerschlagen, speziell dort, wo gewerbsmäßig oder bandenmäßig agiert wird. Dafür brauchen die Ermittlungsbehörden wirksame, moderne Instrumente. Der Bund ist jetzt gefordert, die Zusagen aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen und den Behörden die nötigen Befugnisse zu geben.“
Beispiel für entschlossenes Vorgehen
Carstens zufolge zeigen die bisherigen Ermittlungen deutlich, dass illegales Glücksspiel ein zentrales Betätigungsfeld der Organisierten Kriminalität ist und auch in der Clankriminalität eine entscheidende Rolle spielt. In Schleswig-Holstein gab es hier bereits großangelegte Durchsuchungen durch die Ende 2023 bei der Generalstaatsanwaltschaft gegründete Koordinierungs- und Ermittlungseinheit zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (KE OK). Unter anderem in Kiel-Gaarden, Elmshorn, Pinneberg und Geesthacht. Carstens: „Ich danke den Mitgliedern der KE OK ausdrücklich für ihre hervorragende Arbeit und ihren Einsatz. Jetzt ist es an der Zeit, ihnen die rechtlichen Instrumente an die Hand zu geben, die sie brauchen, um die Hintermänner aufzudecken, Strukturen zu zerschlagen und die Drahtzieher zur Rechenschaft zu ziehen.“ In diesem Kontext fordert auch Schleswig-Holstein die Möglichkeit der Telekommunikationsüberwachung zur Zerschlagung der Strukturen.
Hier geht es zum Beschluss der Herbstkonferenz TOP II. 24. Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister dient der Koordination und Abstimmung der justiz- und rechtspolitischen Vorhaben der Länder. Sie ist eine ständige Einrichtung mit jährlich wechselndem Vorsitz. Aktuell hat Sachsen den Vorsitz inne. Die in der Justizministerkonferenz gefassten Beschlüsse haben zwar keinen Rechtssetzungscharakter. Von ihnen können aber laut Justizportal des Bundes und der Länder maßgebliche Impulse für die rechtspolitische Entwicklung in Deutschland und Europa ausgehen.
Bild: Ein Großeinsatz der Polizei gegen illegales Glücksspiel in Köln. games & business hat zuletzt für seine September-Ausgabe mit den Kriminalhauptkommissaren Alexander Kringe und Bettina Eichler ausführlich über die Fungames-Thematik gesprochen. © Polizei Köln