Lootboxen: Ü-Ei oder doch Glücksspiel?

Sind Lootboxen unbedenklicher Freizeitspaß oder doch Glücksspiel? Wie sollten sie reguliert werden? Diesen und weiteren Fragen widmete sich ein Webinar vom Behörden Spiegel am 6. März 2025. Digital diskutierten unter der Moderation von Robert Hess die Geschäftsführerin der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) Elisabeth Secker, der Patronus-CEO Richard Eibl, Axel Weber von Westlotto, der Rechtsanwalt Dr. Andreas Wörlein und Prof. Dr. Martin Maties von der Universität Augsburg. Als parlamentarische Vertreter waren Thore Güldner, Mitglied des Niedersächsischen Landtags (SPD) und Dariush Hassanpour, Mitglied der Bürgerschaft Bremen (Die Linke) anwesend.

„Lootbox ist nicht gleich Lootbox“

Die Games-Branche boomt. Gerade bei Kindern und Jugendlichen sind Online-Spiele beliebt. Der Spielspaß hat aber auch mit Blick auf den Kinder- und Jugendschutz eine Schattenseite: Die Trennlinie zwischen Gaming und Gambling scheint bei den noch als glücksspielähnlichen Elementen zu verschwimmen. Lootboxen stehen unter dem Verdacht bei Heranwachsenden zu einem problematischen Medienkonsum zu führen. Im vergangenem Jahr gab es deshalb in Berlin eine Expertenanhörung mit rund 200 Gästen aus Politik, Wissenschaft und Praxis. Das Webinar widmete sich daher der Frage, ob Lootboxen harmloser Freizeitspaß oder Glücksspiel sind. Anders als in Österreich gibt es in Deutschland noch keine Rechtsprechung dahingehend, wie Eibl in seinem Vortrag schilderte. Aus seiner Sicht existierten aus rechtlicher Sicht bereits in beiden Ländern die notwendigen Gesetze, um die meisten Lootboxen als Glücksspiel zu klassifizieren. „Zusammengefasst halte ich es für wünschenswert, dass der Gesetzgeber feststellt, dass Lootboxen konzessionspflichtiges Glücksspiel sind, aber rechtlich gesehen ist es, glaube ich, nicht notwendig“, resümierte Eibl.

Auf den richtigen rechtlichen Rahmen kommt es an: Der Glücksspielstaatsvertrag laut der Auffassung von RA Wörlein nicht der regulatorische Rahmen. „Er passt nicht. Er ist nicht rechtssicher. Er ist nicht nachhaltig. Wir müssen hier auf bundespolitischer Ebene tätig werden. Meiner Auffassung nach sogar auf europäischer Ebene“, sagte er. Nach dem deutschen Recht hält Wörlein zudem Lootboxen grundsätzlich nicht für Glücksspiel. „Lootbox ist nicht gleich Lootbox. Wir müssen hier eine differenzierte Debatte führen und darauf achten, nicht die gesamte Industrie unter einen Generalverdacht zu stellen, Kinder auszubeuten oder auszunutzen.“ Ähnlich sah das Prof. Maties, der darauf hinwies, dass auf die konkrete Ausgestaltung der Lootboxen zu achten sei. Maties regte die Anwesenden auch dazu an Jugend- und Verbraucherschutz sowie das Glücksspielrecht zusammen zu denken. Das sei insbesondere mit Blick auf die rechtliche Einordnung der glücksspielähnlichen Elemente wichtig. Seiner juristischen Auffassung nach sind Lootboxen mit Blick auf das Glücksspielrecht als Glücksspiel zu klassifizieren. „Die Politik sollte sich überlegen, auf welcher Ebene sie nachsteuern möchte“, sagte Maties.

Anhaltende Diskussionen

Weber hält die Frage, ob Lootboxen Glücksspiel sind oder nicht für nicht mehr relevant: „Der Wirkungsgrat ist entscheidend. Das ist etwas, wo wir uns als Glücksspielanbieter sagen, dass wir dafür Verantwortung übernehmen müssen.“ Schutz, Förderung und Mitwirkung liegen dabei für Weber nicht nur in gesellschaftlicher Hand, sondern auch bei den Unternehmen. Die Politiker Güldner und Hassanpour resümierten, dass sie aus der rund zweistündigen Diskussion viel mitgenommen hätten. Aktuell stünden politisch die Evaluierung des Jugendschutzgesetzes sowie Entwicklungen beim „Digital Service Act“ aus. Diese könnten die Diskussion rund um die Lootboxen beeinflussen.

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