10.11.2022
Online-Spiel: Nur wenige Erlaubnisse
Etwa ein Drittel der Deutschen hat im vergangenen Jahr an Glücksspielen teilgenommen, ein Sechstel auch online. Das ist in Deutschland durch den neuen Glücksspielstaatsvertrag auch nicht mehr allgemein verboten. Dennoch gibt es weiterhin rechtliche Fallstricke – ein Großteil der Anbieter sitzt im Ausland und die meisten Angebote bleiben illegal. Das berichtet das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland im Rahmen einer aktuellen Pressemitteilung.
Nur mit deutscher Erlaubnis
Als der neue Glücksspielstaatsvertrag am 1. Juli 2021 in Kraft trat, konnte man nach Darstellung des Verbraucherzentrums häufig Überschriften wie diese lesen: „Online-Casinos werden legal“ oder „Ab 1. Juli sind Online-Casinos erlaubt“. Dies habe mitunter zu der falschen Vorstellung bei Verbrauchern geführt, dass das bisher außerhalb von Schleswig-Holstein verbotene Online-Spiel nun immer erlaubt sei. Tatsächlich erlaubt ist aber nur Glücksspiel, für das der Anbieter eine deutsche Erlaubnis hat. Für die Bereiche Online-Casino (Roulette, Black Jack usw.) und Online-Poker trifft dies auf keinen Anbieter zu, für den Bereich virtuelle Automatenspiele mittlerweile auf 14. Viele Angebote für Online-Glücksspiel seien daher in Deutschland weiterhin illegal. Die Teilnahme sei strafbar, und es bestehe kein Anspruch auf Auszahlung der Gewinne. Dies betreffe nicht nur die Bereiche Online-Casino und Online-Poker, sondern auch alle anderen Arten von Glücksspiel: Lotterien, Sportwetten, Automatenspiele und Pferdewetten.
Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland möchte in mehreren Artikeln auf seiner Webseite wichtige Fragen von Verbrauchern in Bezug auf das Online-Spiel beantworten. Zum Beispiel: „Welche Rechte habe ich beim Online-Spiel?“, „Bekomme ich mein Geld zurück, wenn ich bei einem illegalen Anbieter verloren habe?“ und „Was ist eine Glücksspielsperre und wen betrifft sie?“.
Langsame Lizenzierung
Dass ein Großteil des Online-Marktes noch „illegal“ ist, hat auch damit zu tun, dass sich die staatlichen Lizenzierungsverfahren sehr langsam gestalten – ein Umstand, der von der Online-Glücksspielbranche immer wieder kritisiert wird. Im Interview mit games & business sagte uns etwa Glücksspielrechtsexperte RA Dr. Jörg Hofmann (Melchers) im Mai, dass „der Hauptgrund für die Verzögerung die Diskussionen im Glücksspielkollegium der Länder sind“. Bis zur vollständigen Arbeitsfähigkeit der neuen Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) Anfang 2023 hat dieses Gremium noch das finale Wort über jeden einzelnen Erlaubnisantrag für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Sportwetten. Dass die Entscheidungsfindung „gelegentlich sehr zeitaufwändig“ sein kann, gab die Vorsitzende des Glücksspielkollegiums, Barbara Cremer, im Exklusivinterview in unserer Juli-Ausgabe offen zu: „Die 16 Meinungen müssen unter einen Hut gebracht werden. Damit ein Beschluss zustande kommt, werden 11 von 16 Stimmen benötigt. Das bedeutet letztlich, dass versucht werden muss, einen Kompromiss zu finden, der zumindest von der erforderlichen Mehrheit mitgetragen wird.“
Frage der Online-Casinospiele
Was die Frage der Online-Casinospiele betrifft, so haben viele Länder knapp anderthalb Jahre nach dem Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags noch keine Entscheidung getroffen, wie sie diesen Bereich in Zukunft regeln möchten. Und das obwohl der Glücksspielstaatsvertrag ihnen Gestaltungsspielraum eröffnet: Sie können festlegen, ob sie Online-Casinospiele ausschließlich durch einen staatlichen Monopolisten veranstaltet sehen möchten, oder privaten Anbietern eine Konzession erteilen. Die Zahl der Konzessionen, die ein Bundesland höchstens vergeben kann, richtet sich nach der Anzahl der Spielbanken im Land zum Stichtag 17. Januar 2020. Entscheidungen zu der Online-Casino-Frage sind unter anderem bereits in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen gefallen.
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