20.03.2024
Spielhallenpersonal: Zeitvorgaben für Schulungen in BaWü
Die vom Sozialministerium vorgeschriebenen Schulungen für Mitarbeiter von Spielhallen in Baden-Württemberg werden in Zeitstunden gemessen, nicht in Schulstunden à 45 Minuten. Darauf weist Tim Hilbert, Justiziar des Automaten-Verbands Baden-Württemberg, hin. “Aufgrund verschiedener Rückfragen mussten wir feststellen, dass in Baden-Württemberg aktuell Online-Präventionsschulungen angeboten werden, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen“, so Hilbert. Der Schulungsanbieter Merlato habe in diesem Kontext auf eine Klarstellung durch das Regierungspräsidium Karlsruhe hingewiesen.
Demnach gelten in Baden-Württemberg die nachfolgenden verbindlichen Schulungsvorgaben für Spielhallen: Die Erstschulung beträgt 14 Stunden, davon maximal 4 Stunden im E-Learning möglich. Eine Wiederholungsschulung beträgt 8 Stunden, von denen maximal 4 Stunden im E-Learning absolviert werden können.
Präsenzzeit darf nicht unterschritten werden
Da es sich bei den Vorgaben um Zeitstunden handele, sei eine Online-Schulung in Kombination mit einer eintägigen Präsenzschulung als Erstschulung nicht erlaubnisfähig, betont Hilbert. Grund: Die Präsenzschulung würde dann 10 Stunden zuzüglich Pausen dauern. Die Zeitstunden in Präsenz – 10 bei der Erstschulung sowie 4 bei der Wiederholungsschulung – dürfen aber in keinem Fall unterschritten werden, unterstreicht Hilbert. “Eine Verkürzung der Schulungszeit in Präsenz – und damit eine verlängerte E-Learning-Zeit – ist nicht mit den gesetzlichen Vorgaben vereinbar.“