NRW: Handlungsanleitung für Kommunen

Der Städte- und Gemeindebund hat eine Handlungsanleitung zu Übergangsfristen für Spielhallen für alle in NRW ansässigen Kommunen veröffentlicht. Dies erklärt das Forum der Autmatenunternehmer in einem Rundschreiben.

Das Innenministerium von NRW hatte am 24. März 2022 in einem Erlass zum Umgang mit den Übergangsfristen nach § 18 AG GlüStV NRW informiert. Spielhallenbetreiber von Verbundspielhallen oder von konkurrierenden Spielhallenstandorten, die einen geringeren Mindestabstand als 350 m Luftlinie in Anspruch nehmen möchten, könnten möglicherweise bis 30. Juni 2022 nicht sämtliche Erlaubnisvoraussetzungen erfüllen. Dies betreffe insbesondere die Zertifizierung der Spielhalle und den zu erbringenden Sachkundenachweis, heißt es in dem Erlass. Sofern eine oder mehrere dieser Voraussetzungen seitens der Spielhallenbetreiber bis 30. Juni 2022 nicht erfüllt werden könnten, seien die Erlaubnisbehörden gehalten, eine glücksspielrechtliche Erlaubnis zu erteilen, wenn die übrigen Erlaubnisvoraussetzungen vorliegen.

Mit der nun veröffentlichten Handlungsanleitung werden rechtliche Vorgaben zu den Übergangsfristen für Erlaubnisanträge für Spielhallen zusammengetragen und zugleich konkretisiert. Dies unterstützt laut Forum die Arbeit der zuständigen Erlaubnisbehörden in NRW. Der Verband weist darauf hin, dass Unternehmerinnen und Unternehmer diese Anleitung auch an die Behörden vor Ort weitergeben könnten.