Neuanträge in Bremen auch bei langfristiger Erlaubnis

Der Nordwestdeutsche Automatenverband (NAV) erinnert an die für Bremer Spielhallenstandorte relevante Antragsfrist bis zum 1. März 2023. Bis dahin müssen neue Erlaubnisanträge gestellt werden. Und zwar nicht nur für Standorte, die bis zum 30. Juni genehmigt sind, sondern auch für Standorte, die Genehmigungen über den 30. Juni 2023 hinaus haben. Darauf weist der Verband unter Bezug auf das Bremer Spielhallengesetz hin.

Passiere das nicht, habe das negative Auswirkungen für den Standort, falls es zu Auswahlverfahren kommen sollte. NAV-Justiziar Prof. Dr. Florian Heinze (Foto) erläutert: „Wenn Sie den Antrag für eine (über den 30.06.2023 derzeit genehmigte) Spielhalle nicht stellen, behalten Sie zwar ihre Erlaubnis. An einem etwaigen Auswahlverfahren (insbesondere gegenüber konkurrierenden Spielhallen und Wettbüros) nehmen Sie jedoch nicht teil.“ In der Folge müsse in Bremen also für jede Spielhalle bis zum 1. März 2023 ein neuer Erlaubnisantrag gestellt werden – auch wenn die aktuelle Erlaubnis länger befristet ist als bis zum 30. Juni.

Wie es vom Verband heißt, könnten fehlende Unterlagen bei der Stadt Bremen jederzeit nachgereicht werden. Für eine rechtzeitige und fristwahrende Antragstellung genüge es, den Antrag unter Verwendung des Antragsformulars rechtzeitig zu stellen. Außerdem weist der NAV darauf hin, dass im Rahmen der Antragstellung auch ein aktuelles Sozialkonzept eingereicht werden müsse. Unterstützung für die Antragstellung inklusive benötigter Formulare bietet die Geschäftsstelle des NAV an.

Sachkundenachweis in Niedersachsen: Beide Prüfungsteile bis Ende März

Heinze, der auch Justiziar des Niedersächsischen Automatenverbands ist, weist zudem auf die Übergangsfrist zur Absolvierung der Sachkundeprüfung in Niedersachsen hin. Die Prüfung benötige jeder Spielhallenbetreiber, der wenigstens eine Spielhalle betreibt, für die bereits eine Erlaubnis nach dem am 1. Februar 2022 in Kraft getretenen Niedersächsischen Spielhallengesetz erteilt ist, so Heinze. Bis zum 31. März 2023 müssen beide Prüfungsteile bestanden sein. Die Prüfungszertifikate müssen der zuständigen Erlaubnisbehörde vorgelegt werden. Alle IHK-Prüfungstermine, die noch rechtzeitig vor Fristablauf stattfinden, können über die Geschäftsstelle des AVN erfragt werden.