BA informiert über GEMA-Tarifänderungen

Zum neuen Jahr hat die GEMA, Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, verschiedene Änderungen ihres Tarifwerks in Kraft gesetzt. Das meldet der Bundesverband Automatenunternehmer (BA). Vor diesem Hintergrund seien auch Automatenunternehmen um die Bezifferung von Nettoumsätzen bzw. Nettoeintrittsgelder gebeten worden. „Dies ist jedoch für die Tarife im Bereich der Musiknutzung in Spielhallen irrelevant“, so der BA.

Angabe von Umsätzen nicht nötig

In verschiedenen Tarifen der GEMA gilt seit dem 1. Januar 2023 als Berechnungsgrundlage für Musiknutzungen Netto statt Brutto. Davon seien allerdings insbesondere Tarife für Veranstaltungen betroffen, die für den Bereich des gewerblichen Geldspiels nur eine untergeordnete Rolle spielen. Die konkreten Tarife für Musiknutzungen in Spielhallen seien von dieser „Nettorisierung“ nicht erfasst, da diese bereits seit vielen Jahren in netto ausgewiesen werden. „Eine Angabe von Umsätzen oder ggf. Eintrittsgeldern ist daher natürlich nicht erforderlich“, betont der Verband. Und weiter: „Sollten Sie ein entsprechendes Schreiben erhalten haben, teilen Sie dies der GEMA mit Verweis auf Ihren Tarif mit.“

Darüber hinaus gelten seit dem 1. Januar 2023 flächendeckend höhere Preise in den Tarifen. Diese bewegten sich in der Höhe zwischen 2 Prozent und 3,95 Prozent und seien „relativ moderat“. Die Bundesvereinigung Musikveranstalter, in der sich auch der BA seit Jahren engagiert, habe dafür „hart verhandelt und schließlich dieses doch ganz gute Ergebnis erzielt“.

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