15.09.2026
DACHL-Behörden nehmen illegale Glücksspielnetzwerke ins Visier
Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein haben am 9. und 10. September 2026 in Bern über gemeinsame Ansätze gegen illegale Online-Angebote, aktuelle Rechtsprechung und neue Geschäftsmodelle beraten. Laut der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) ist illegales Glücksspiel zunehmend durch grenzüberschreitende und arbeitsteilige Strukturen geprägt. Für einen wirksamen Vollzug reiche es deshalb nicht aus, ausschließlich einzelne illegale Anbieter in den Blick zu nehmen. Die Glücksspielaufsichtsbehörden aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein wollen ihre Zusammenarbeit deshalb weiter intensivieren und insbesondere Erfahrungen und Erkenntnisse über Anbieter, unterstützende Akteure und neue Geschäftsmodelle stärker miteinander teilen. Dies sei ein zentraler Schwerpunkt des diesjährigen DACHL-Treffens gewesen, meldet die GGL.
Ganzheitlicher Ansatz zur Bekämpfung illegalen Glücksspiels
Der GGL zufolge sind illegale Glücksspielangebote Teil eines komplexen Markt- und Unterstützungsökosystems. Neben den eigentlichen Anbietern können demnach unter anderem Spielestudios, Aggregatoren, Plattformbetreiber und technische Dienstleister Adressaten für Maßnahmen zur Bekämpfung illegalen Glücksspiels sein. Deshalb verfolgt die GGL nach eigenen Angaben inzwischen einen ganzheitlichen Ansatz. Man entwickele und erprobe fachbereichsübergreifend neue Formen eines koordinierten Vorgehens, heißt es aus Halle. Ziel sei es, die Wirkung der Aufsichtsmaßnahmen zu erhöhen und illegale Ökosysteme möglichst umfassend zu adressieren. Der Ansatz, dass hier auch legale Glücksspielanbieter mitwirken könnten, sei beim DACHL-Treffen mit Blick auf Erfahrungen aus den beteiligten Ländern und mögliche weitere Maßnahmen ebenfalls aufgegriffen worden.
Rechtsprechung und Vollzug
Aktuelle Entwicklungen in der europäischen Rechtsprechung und deren Bedeutung für die Glücksspielaufsicht waren laut GGL ein weiterer Schwerpunkt des Treffens. Sprich rechtliche Möglichkeiten der Mitgliedstaaten, Online-Glücksspiel zur Lenkung des Glücksspiels in kontrollierte Bahnen zu regulieren und unerlaubte Angebote konsequent zu verfolgen – unter Einbezug jüngerer Entscheidungen des europäischen Gerichtshofs. Auch die zivilrechtlichen Folgen unerlaubter Glücksspielangebote und die daraus entstehenden Konsequenzen für die praktische Durchsetzung des Glücksspielrechts standen auf der Agenda. Für die Aufsichtsbehörden ist demnach besonders relevant, wie sich die europäische Rechtsprechung auf den Vollzug in den jeweiligen Rechtsordnungen auswirkt.
Regulatorische Bewertung neuer Geschäftsmodelle
Als Beispiel für neue Geschäftsmodelle rückten die sogenannten Prognosemärkte in den Blick der Behörden – insbesondere Fragen nach der regulatorischen Einordnung und der Abgrenzung zu anderen Marktbereichen. Das Ziel hier: neue Geschäftsmodelle frühzeitig beobachten und mögliche aufsichtsrechtliche Herausforderungen bereits in einem frühen Stadium gemeinsam bewerten.
Vollzug darf nicht an Grenzen enden
„Illegale Glücksspielangebote sind Teil eines internationalen und zunehmend vernetzten Marktes“, resümiert die GGL. Diese gemeinsame Herausforderung habe das DACHL-Treffen deutlich gemacht. „Ein wirksamer Vollzug muss diese Strukturen berücksichtigen und darf nicht an den Grenzen einzelner Rechtsräume enden.“ Die DACHL-Aufsichtsbehörden wollen weiter zusammenarbeiten. Insbesondere bei der Bekämpfung illegaler Online-Angebote, der Bewertung neuer Geschäftsmodelle und beim grenzüberschreitenden Informationsaustausch. „Ziel ist ein Glücksspielmarkt, in dem legale Angebote unter verlässlichen Rahmenbedingungen stattfinden und die Einhaltung gesetzlicher Spielerschutzanforderungen beaufsichtigt wird, und illegale Angebote sowie die Strukturen, die ihre Verbreitung ermöglichen, konsequent zurückgedrängt werden.“
Bild: © GGL
